Saisonbeschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern; Beantragung einer Arbeitserlaubnis

Für die vorübergehende Beschäftigung von Menschen aus Georgien und der Republik Moldau als Saisonarbeiterinnen und -arbeiter müssen Sie als Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis beantragen.

Menschen aus Drittstaaten können eine saisonabhängige Beschäftigung in Deutschland aufnehmen, soweit die Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung des jeweiligen Herkunftslandes eine Vermittlungsabsprache geschlossen hat (aktuell mit Georgien und Republik Moldau). Auf dieser Grundlage kann die Bundesagentur für Arbeit eine Arbeitserlaubnis zur Ausübung einer saisonabhängigen Beschäftigung erteilen. Die Arbeitserlaubnis kann für Einsätze in der Landwirtschaft erteilt werden.

Die Arbeitserlaubnis müssen Sie als Arbeitgeber bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Die Saisonbeschäftigung darf nicht länger sein als 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen und darf maximal 6 Monate innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten betragen.

Vermittlung von Saisonkräften

Sie können die Bundesagentur für Arbeit beauftragen, Ihnen eine Saisonarbeitskraft (aktuell aus Georgien und der Republik Moldau) zu vermitteln. Dafür füllen Sie die Auftragsbestätigung und Arbeitgebererklärung aus.

Wenn Sie bereits Saisonkräfte aus Georgien oder der Republik Moldau kennen und diese beschäftigen wollen, nutzen Sie bitte das Formular zur namentlichen Anforderung von Saisonhilfskräften.

Voraussetzungen

Damit Sie die Arbeitserlaubnis erhalten können, müssen Sie nachweisen können, dass die Saisonarbeitskräfte, die Sie beschäftigten möchten,

  • ausreichend krankenversichert sind,
  • über eine angemessene Unterkunft verfügen,
  • ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen gültigen Arbeitsvertrag besitzen,
  • die Beschäftigung höchstens 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen dauert und
  • mindestens 30 Stunden pro Woche arbeiten werden.

Die Arbeitserlaubnis wird nicht erteilt, wenn

  • sich die Ausländerin oder der Ausländer bereits im Bundesgebiet aufhält, es sei denn
    • die Person ist eingereist, um die Saisonbeschäftigung aufzunehmen, für die die Arbeitserlaubnis beantragt wird, oder
    • die Arbeitserlaubnis wird für eine Saisonbeschäftigung beantragt, die an eine vorherige Saisonbeschäftigung anschließt.
  • der oder die Saisonbeschäftigte einen Antrag auf Asyl gestellt hat oder
  • der oder die Saisonbeschäftigte den Verpflichtungen einer früheren Saisonbeschäftigung nicht nachgekommen ist oder
  • der oder die Saisonbeschäftigte bereits 90 Tage innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen als Saisonkraft tätig war oder tätig werden soll oder
  • der oder die Saisonbeschäftigte weniger als 30 Stunden pro Woche arbeitet oder
  • sich Ihr Unternehmen in einem Insolvenzverfahren befindet oder
  • Ihr Unternehmen nicht (mehr) geschäftstätig ist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.sozialgerichtliche Klage

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Wenn Sie eine Saisonarbeitskraft beschäftigen möchten, jedoch noch keine kennen, werden folgende Unterlagen benötigt: Nachweise über Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen für Ihre Saisonarbeitskräfte, zum Beispiel Arbeitsverträge oder eine Angabe im Formblatt Auftragsbestätigung und Antrag Arbeitgebererklärungformlose Mitteilung über KrankenversicherungsschutzAngabe im Formblatt Auftragsbestätigung und Antrag Arbeitgebererklärung über Unterbringung für Ihre SaisonarbeitskräfteKopien der Reisedokumente der Saisonarbeitskräfte, zum Beispiel der Reisepässe Wenn Sie bereits Saisonarbeitskräfte aus Georgien oder Moldau kennen, werden folgende Unterlagen benötigt: "Antragsformular für die namentliche Anforderung von Saisonhilfskräften in der Landwirtschaft aus Drittstaaten"Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung der SaisonarbeitskraftKopien der Reisdokumente der Saisonarbeitskräfte, zum Beispiel der Reisepässe
  • Erforderliche Unterlage/n
    Wenn Sie eine Saisonarbeitskraft beschäftigen möchten, jedoch noch keine kennen, werden folgende Unterlagen benötigt: Nachweise über Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen für Ihre Saisonarbeitskräfte, zum Beispiel Arbeitsverträge oder eine Angabe im Formblatt Auftragsbestätigung und Antrag Arbeitgebererklärungformlose Mitteilung über KrankenversicherungsschutzAngabe im Formblatt Auftragsbestätigung und Antrag Arbeitgebererklärung über Unterbringung für Ihre SaisonarbeitskräfteKopien der Reisedokumente der Saisonarbeitskräfte, zum Beispiel der Reisepässe Wenn Sie bereits Saisonarbeitskräfte aus Georgien oder Moldau kennen, werden folgende Unterlagen benötigt: "Antragsformular für die namentliche Anforderung von Saisonhilfskräften in der Landwirtschaft aus Drittstaaten"Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung der SaisonarbeitskraftKopien der Reisdokumente der Saisonarbeitskräfte, zum Beispiel der Reisepässe
  • Erforderliche Unterlage/n
    Wenn Sie eine Saisonarbeitskraft beschäftigen möchten, jedoch noch keine kennen, werden folgende Unterlagen benötigt: Nachweise über Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen für Ihre Saisonarbeitskräfte, zum Beispiel Arbeitsverträge oder eine Angabe im Formblatt Auftragsbestätigung und Antrag Arbeitgebererklärungformlose Mitteilung über KrankenversicherungsschutzAngabe im Formblatt Auftragsbestätigung und Antrag Arbeitgebererklärung über Unterbringung für Ihre SaisonarbeitskräfteKopien der Reisedokumente der Saisonarbeitskräfte, zum Beispiel der Reisepässe Wenn Sie bereits Saisonarbeitskräfte aus Georgien oder Moldau kennen, werden folgende Unterlagen benötigt: "Antragsformular für die namentliche Anforderung von Saisonhilfskräften in der Landwirtschaft aus Drittstaaten"Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung der SaisonarbeitskraftKopien der Reisdokumente der Saisonarbeitskräfte, zum Beispiel der Reisepässe
  • Erforderliche Unterlage/n
    Wenn Sie eine Saisonarbeitskraft beschäftigen möchten, jedoch noch keine kennen, werden folgende Unterlagen benötigt: Nachweise über Arbeitsentgelt, Arbeitszeiten und sonstige Arbeitsbedingungen für Ihre Saisonarbeitskräfte, zum Beispiel Arbeitsverträge oder eine Angabe im Formblatt Auftragsbestätigung und Antrag Arbeitgebererklärungformlose Mitteilung über KrankenversicherungsschutzAngabe im Formblatt Auftragsbestätigung und Antrag Arbeitgebererklärung über Unterbringung für Ihre SaisonarbeitskräfteKopien der Reisedokumente der Saisonarbeitskräfte, zum Beispiel der Reisepässe Wenn Sie bereits Saisonarbeitskräfte aus Georgien oder Moldau kennen, werden folgende Unterlagen benötigt: "Antragsformular für die namentliche Anforderung von Saisonhilfskräften in der Landwirtschaft aus Drittstaaten"Nachweis einer ausreichenden Krankenversicherung der SaisonarbeitskraftKopien der Reisdokumente der Saisonarbeitskräfte, zum Beispiel der Reisepässe

Weiterführende Links

Stand

09.03.2025, 20:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Agentur für Arbeit Aschaffenburg

Hausanschrift

Memeler Str. 15
63739 Aschaffenburg

Telefon

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Fax

+49 6021 390-263

Webseite

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/aschaffenburg/startseite

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