Gesundheitskurs für gesetzlich Krankenversicherte; Beantragung eines Zuschusses
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, beteiligt sich Ihre Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen an den Kosten von Gesundheitskursen.
Ihre Krankenkasse kann Ihnen einen Zuschuss zu den Kosten für Präventionskurse zahlen.
Präventionskurse gibt es in den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtmittelkonsum. Diese Gesundheitskurse sollen Sie zu einer gesunden Lebensweise motivieren und bei dieser unterstützen.
Welche Gesundheitskurse Ihre Krankenkasse bezuschusst, erfahren Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse – zum Beispiel auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse. Dort erfahren Sie auch, wie hoch der Zuschuss ist. In der Regel unterstützen die Krankenkassen bis zu 2 Gesundheitskurse je Versicherten pro Jahr.
Einen Gesundheitskurs können Sie sich selbst aussuchen. Voraussetzung ist, dass dieser zertifiziert ist. Die Krankenkassen weisen auf entsprechende Kurse auf ihrer Internetseite hin. Auch bei zertifizierten Online-Kursen kann die Krankenkasse einen Zuschuss erbringen.
Ärztinnen und Ärzte können Versicherten die Teilnahme an einem Gesundheitskurs empfehlen.
Voraussetzungen
Sie können einen Zuschuss für einen Gesundheitskurs für sich oder Ihr Kind beantragen, wenn
- Sie gesetzlich krankenversichert sind;
- Ihr Kind mindestens 6 Jahre alt ist;
Sie haben regelmäßig an dem Gesundheitskurs teilgenommen.
- Die meisten Krankenkassen beteiligen sich an den Kursgebühren, wenn Sie mindestens zu 80 Prozent an dem Kurs teilgenommen haben. Wenn Sie nicht regelmäßig an mehrwöchigen Kursen teilnehmen können, sind in vielen Fällen Kompaktkurse möglich. Den Zuschuss zu den Kosten müssen Sie in diesem Fall vor der Kursteilnahme bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Der Gesundheitskurs ist zertifiziert. Die Krankenkassen haben die Zentrale Prüfstelle Prävention damit beauftragt, Gesundheitskurse zu prüfen und zu zertifizieren.
Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Gesundheitskurs bezuschusst wird, erfahren Sie in der Regel direkt beim Kursanbieter oder bei Ihrer Krankenkasse.
Fristen
Sie müssen den Antrag auf Zuschuss zu Gesundheitskursen spätestens 4 Jahre nach dem Kurs einreichen.
Kosten
Sie bezahlen die Gebühr für den Kurs direkt beim Kursanbieter. Für den Antrag auf Kostenzuschuss bei Ihrer Krankenkasse müssen Sie nichts bezahlen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Zu den Anträgen auf Zuschuss für Gesundheitskurse über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbands
- Formular für von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifizierte Kurse: Teilnahmebescheinigung der Anbieterin/des Anbieters sowie Antrag der/des Versicherten auf Bezuschussung
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
vom Kursanbietenden und der versicherten Person unterschriebene Teilnahmebescheinigung und Antrag auf Bezuschussung -
Erforderliche Unterlage/n
vom Kursanbietenden und der versicherten Person unterschriebene Teilnahmebescheinigung und Antrag auf Bezuschussung -
Erforderliche Unterlage/n
vom Kursanbietenden und der versicherten Person unterschriebene Teilnahmebescheinigung und Antrag auf Bezuschussung -
Erforderliche Unterlage/n
vom Kursanbietenden und der versicherten Person unterschriebene Teilnahmebescheinigung und Antrag auf Bezuschussung
Online Verfahren
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Zum Antrag auf Zuschuss für Gesundheitskurse über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbands
Sie können den Antrag auf Zuschuss für Gesundheitskurse über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbands beantragen. -
Zum Antrag auf Zuschuss für Gesundheitskurse über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbands
Sie können den Antrag auf Zuschuss für Gesundheitskurse über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbands beantragen. -
Zum Antrag auf Zuschuss für Gesundheitskurse über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbands
Sie können den Antrag auf Zuschuss für Gesundheitskurse über den Kassen-Navigator des GKV-Spitzenverbands beantragen.
Weiterführende Links
Stand
09.03.2025, 20:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)