Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes
Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihre eID-Karte (für EU-Staatsangehörige) aktualisieren zu lassen.
Als Inhaberin bzw. Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Personal-/Passbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt ebenso für die eID-Karte, welche – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt.
Darüber hinaus erfüllt die Anschrift für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, sodass darauf zu achten ist, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste ggf. nicht genutzt werden oder evtl. Rücksendungen nicht bei der antragstellenden Person ankommen.
Voraussetzungen
Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.
Veranlassen kann die Anschriftenänderung die Dokumenteninhaberin bzw. der Dokumenteninhaber persönlich oder eine mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestattete Person.
Fristen
schnellst möglich
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
-
Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
Personalausweis, Reisepass oder eID-Kartebei Umzug ins Ausland: bei Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung: Abmeldebestätigung beim letzten Wohnortbei Antragstellung in Deutschland: Nachweis über die Wohnung im Ausland -
Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
Personalausweis, Reisepass oder eID-Kartebei Umzug ins Ausland: bei Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung: Abmeldebestätigung beim letzten Wohnortbei Antragstellung in Deutschland: Nachweis über die Wohnung im Ausland -
Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
Personalausweis, Reisepass oder eID-Kartebei Umzug ins Ausland: bei Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung: Abmeldebestätigung beim letzten Wohnortbei Antragstellung in Deutschland: Nachweis über die Wohnung im Ausland -
Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
Personalausweis, Reisepass oder eID-Kartebei Umzug ins Ausland: bei Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung: Abmeldebestätigung beim letzten Wohnortbei Antragstellung in Deutschland: Nachweis über die Wohnung im Ausland
Weiterführende Links
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Stand
10.01.2024, 11:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)