Personalausweis, Reisepass und eID-Karte; Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes
Wenn Sie umziehen, sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis, Ihren Reisepass oder Ihre eID-Karte (für EU-Staatsangehörige) aktualisieren zu lassen.
Als Inhaberin oder Inhaber eines Personalausweises oder Reisepasses sind Sie verpflichtet, der Pass- oder Personalausweisbehörde unverzüglich Ihr Dokument vorzulegen, wenn eine Eintragung unzutreffend ist. Dies gilt auch für die eID-Karte, die – wie der Personalausweis – über eine Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis verfügt. Auf dem Personalausweis ist die Anschrift auf der Kartenrückseite und im Chip hinterlegt. Im Reisepass ist der Wohnort angegeben, in der eID-Karte ist die Anschrift nur im Chip gespeichert.
Die Anschrift übernimmt für die Adressbestätigungsfunktion des Online-Ausweises wichtige Aufgaben, daher ist darauf zu achten, dass auf dem Chip die aktuelle Anschrift gespeichert ist. Ohne die Adressänderung können Online-Dienste gegebenenfalls nicht genutzt werden oder Rücksendungen die antragstellende Person nicht erreichen.
Die Adressänderung können Sie persönlich bei der zuständigen Pass- und Personalausweis- oder eID-Karte-Behörde oder im Zuge einer elektronischen Anmeldung online über das Internet vornehmen.
Bitte legen Sie Ihren Personalausweis und ggf. Reisepass bzw. Ihre eID-Karte der für Sie zuständigen Pass-Personalausweisbehörde beziehungsweise eID-Karte-Behörde vor.
Eine elektronische Änderung ist nur im Zuge der elektronischen Wohnsitzanmeldung (siehe www. wohnsitzanmeldung.gov.de und https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/elektronische-wohnsitzanmeldung/elektronische-wohnsitzanmeldung-node.html), eines bundesweiten Services der Freien und Hansestadt Hamburg, möglich, der schrittweise in ganz Deutschland verfügbar gemacht wird.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Wohnsitz; Anmeldung - BayernPortal unter https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/8444082781?localize=false.
Voraussetzungen
Sie haben sich bei der zuständigen Meldebehörde bereits angemeldet.
Die Anschriftenänderung kann von der Dokumenteninhaberin bzw. dem Dokumenteninhaber persönlich oder von einer mit entsprechender Vertretungsvollmacht ausgestatteten Person veranlasst werden.
Sie veranlassen die Änderungen über den Online-Dienst “Elektronischen Wohnsitzanmeldung“, sofern die für Sie zuständige Behörde an diesen Online-Dienst angeschlossen ist.
Fristen
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
-
§ 27 Personalausweisgesetz (PAuswG)
Pflichten des Ausweisinhabers -
§ 15 Passgesetz (PassG)
Pflichten des Inhabers
Unterlagen
-
Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
Persönliche Vorsprache Personalausweis, Reisepass oder eID-KarteBei Umzug ins Ausland: Bei Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung: Abmeldebestätigung beim letzten WohnortBei Antragstellung in Deutschland: Nachweis über die Wohnung im Ausland Elektronische Änderung Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und der zugehörigen persönlichen PINGeeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein KartenlesegerätKostenlose Ausweisapp des Bundes für das Smartphone oder den PC -
Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
Persönliche Vorsprache Personalausweis, Reisepass oder eID-KarteBei Umzug ins Ausland: Bei Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung: Abmeldebestätigung beim letzten WohnortBei Antragstellung in Deutschland: Nachweis über die Wohnung im Ausland Elektronische Änderung Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und der zugehörigen persönlichen PINGeeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein KartenlesegerätKostenlose Ausweisapp des Bundes für das Smartphone oder den PC -
Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
Persönliche Vorsprache Personalausweis, Reisepass oder eID-KarteBei Umzug ins Ausland: Bei Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung: Abmeldebestätigung beim letzten WohnortBei Antragstellung in Deutschland: Nachweis über die Wohnung im Ausland Elektronische Änderung Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und der zugehörigen persönlichen PINGeeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein KartenlesegerätKostenlose Ausweisapp des Bundes für das Smartphone oder den PC -
Bei der Beantragung der Änderung der Anschrift oder des Wohnortes sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
Persönliche Vorsprache Personalausweis, Reisepass oder eID-KarteBei Umzug ins Ausland: Bei Antragstellung bei der deutschen Auslandsvertretung: Abmeldebestätigung beim letzten WohnortBei Antragstellung in Deutschland: Nachweis über die Wohnung im Ausland Elektronische Änderung Personalausweis oder eID-Karte mit aktiviertem Online-Ausweis und der zugehörigen persönlichen PINGeeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein KartenlesegerätKostenlose Ausweisapp des Bundes für das Smartphone oder den PC
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Stand
25.02.2026, 11:02 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)