Gebündelter Bedarfsverkehr; Beantragung einer Genehmigung
Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen im gebündelten Bedarfsverkehr unterliegt den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und ist somit grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Gebündelter Bedarfsverkehr ist eine Form des Gelegenheitsverkehrs mit PKW. Bei dieser Verkehrsform werden Beförderungsaufträge verschiedener Fahrgäste entlang ähnlicher Wegstrecken gebündelt ausgeführt (Einzelsitzplatzvermietung). Das Unternehmen darf die Aufträge ausschließlich auf vorherige Bestellung ausführen. Es dürfen Fahrtaufträge grundsätzlich nur innerhalb der Gemeinde ausgeführt werden, in der das Unternehmen seinen Betriebssitz hat.
Insbesondere im Stadt- und Vorortverkehr hat der Unternehmer eine festgelegte Bündelungsquote zu erreichen.
Die Genehmigungsbehörde legt einzelne tarifbezogene Regelungen (insbesondere Mindestbeförderungsentgelte) fest. Sie kann darüber hinaus weitere Anforderungen an die Beförderung von Personen im gebündelten Bedarfsverkehr regeln (z. B. Rückkehrpflicht, Bediengebiet, Barrierefreiheit, Emissionsvorgaben, Sozialstandards).
Die Genehmigung können Sie für längstens fünf Jahre erhalten. Eine Wiedererteilung ist möglich.
Weitere Auskünfte zum gebündelten Bedarfsverkehr erteilt die örtlich zuständige Bezirksregierung.
Voraussetzungen
Die Genehmigungsvoraussetzungen sind in § 13 Abs. 1, 5a des Personenbeförderungsgesetzes und der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr geregelt.
- Die Unternehmerin oder der Unternehmer beziehungsweise die für die Geschäftsführung bestellten Personen müssen zuverlässig sein.
- Die Unternehmerin oder der Unternehmer beziehungsweise die für die Geschäftsführung bestellten Personen müssen fachlich geeignet sein.
- Das Unternehmen muss sicher und finanziell leistungsfähig sein.
- Der Betriebssitz oder die Niederlassung des Unternehmens muss im Inland sein (im handelsrechtlichen Sinn).
- Keine Gefährdung der Verkehrseffizienz
Fristen
Keine
Hinweis: Sollten Sie eine Verlängerung der Genehmigung beantragen wollen, ist frühzeitig vor Ablauf der auslaufenden Genehmigung ein Genehmigungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Es sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
Übersichtskarte, in der das Gebiet, in dem der Verkehr durchgeführt werden soll, eingezeichnet istVorgesehene TarifeDarstellung des Bündelungs- / Anmeldeprozesses und geplante BündelungsquoteAngaben zu den Emissionsstandards der eingesetzten FahrzeugeAngaben zur Barrierefreiheit der eingesetzten FahrzeugeNachweise der persönlichen Zuverlässigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate) Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)Auskunft aus dem GewerbezentralregisterAuszug aus dem Fahreignungsregister Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (beglaubigte Abschriften)Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterlistebei juristischen Personen: Nachweis der VertretungsberechtigungNachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate): Unbedenklichkeitsbescheinigungen des FinanzamtesUnbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen GemeindeUnbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung: von Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern oder versichert haben undfür sich selbst, sofern Sie freiwillig oder privat versichert sind oder waren. Unbedenklichkeitsbescheinigung der BerufsgenossenschaftEigenkapitalbescheinigung und - falls erforderlich - Zusatzbescheinigung (zum Antragszeitpunkt nicht älter als zwölf Monate) Nachweis der fachlichen Eignungwenn Sie andere Personen zur Geschäftsführung bestellen, müssen Sie für diese folgende Unterlagen vorlegen: FührungszeugnisAuskunft aus dem GewerbezentralregisterAuszug aus dem FahreignungsregisterNachweise der fachlichen EignungNachweis über das Beschäftigungsverhältnis (Anstellungsvertrag) Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen. -
Es sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
Übersichtskarte, in der das Gebiet, in dem der Verkehr durchgeführt werden soll, eingezeichnet istVorgesehene TarifeDarstellung des Bündelungs- / Anmeldeprozesses und geplante BündelungsquoteAngaben zu den Emissionsstandards der eingesetzten FahrzeugeAngaben zur Barrierefreiheit der eingesetzten FahrzeugeNachweise der persönlichen Zuverlässigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate) Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)Auskunft aus dem GewerbezentralregisterAuszug aus dem Fahreignungsregister Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (beglaubigte Abschriften)Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterlistebei juristischen Personen: Nachweis der VertretungsberechtigungNachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate): Unbedenklichkeitsbescheinigungen des FinanzamtesUnbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen GemeindeUnbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung: von Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern oder versichert haben undfür sich selbst, sofern Sie freiwillig oder privat versichert sind oder waren. Unbedenklichkeitsbescheinigung der BerufsgenossenschaftEigenkapitalbescheinigung und - falls erforderlich - Zusatzbescheinigung (zum Antragszeitpunkt nicht älter als zwölf Monate) Nachweis der fachlichen Eignungwenn Sie andere Personen zur Geschäftsführung bestellen, müssen Sie für diese folgende Unterlagen vorlegen: FührungszeugnisAuskunft aus dem GewerbezentralregisterAuszug aus dem FahreignungsregisterNachweise der fachlichen EignungNachweis über das Beschäftigungsverhältnis (Anstellungsvertrag) Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen. -
Es sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
Übersichtskarte, in der das Gebiet, in dem der Verkehr durchgeführt werden soll, eingezeichnet istVorgesehene TarifeDarstellung des Bündelungs- / Anmeldeprozesses und geplante BündelungsquoteAngaben zu den Emissionsstandards der eingesetzten FahrzeugeAngaben zur Barrierefreiheit der eingesetzten FahrzeugeNachweise der persönlichen Zuverlässigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate) Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)Auskunft aus dem GewerbezentralregisterAuszug aus dem Fahreignungsregister Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (beglaubigte Abschriften)Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterlistebei juristischen Personen: Nachweis der VertretungsberechtigungNachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate): Unbedenklichkeitsbescheinigungen des FinanzamtesUnbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen GemeindeUnbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung: von Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern oder versichert haben undfür sich selbst, sofern Sie freiwillig oder privat versichert sind oder waren. Unbedenklichkeitsbescheinigung der BerufsgenossenschaftEigenkapitalbescheinigung und - falls erforderlich - Zusatzbescheinigung (zum Antragszeitpunkt nicht älter als zwölf Monate) Nachweis der fachlichen Eignungwenn Sie andere Personen zur Geschäftsführung bestellen, müssen Sie für diese folgende Unterlagen vorlegen: FührungszeugnisAuskunft aus dem GewerbezentralregisterAuszug aus dem FahreignungsregisterNachweise der fachlichen EignungNachweis über das Beschäftigungsverhältnis (Anstellungsvertrag) Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen. -
Es sind insbesondere folgende Unterlagen erforderlich:
Übersichtskarte, in der das Gebiet, in dem der Verkehr durchgeführt werden soll, eingezeichnet istVorgesehene TarifeDarstellung des Bündelungs- / Anmeldeprozesses und geplante BündelungsquoteAngaben zu den Emissionsstandards der eingesetzten FahrzeugeAngaben zur Barrierefreiheit der eingesetzten FahrzeugeNachweise der persönlichen Zuverlässigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate) Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis)Auskunft aus dem GewerbezentralregisterAuszug aus dem Fahreignungsregister Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister (beglaubigte Abschriften)Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages und der Gesellschafterlistebei juristischen Personen: Nachweis der VertretungsberechtigungNachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit (zum Antragszeitpunkt nicht älter als drei Monate): Unbedenklichkeitsbescheinigungen des FinanzamtesUnbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen GemeindeUnbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung: von Krankenkassen, bei denen Sie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer versichern oder versichert haben undfür sich selbst, sofern Sie freiwillig oder privat versichert sind oder waren. Unbedenklichkeitsbescheinigung der BerufsgenossenschaftEigenkapitalbescheinigung und - falls erforderlich - Zusatzbescheinigung (zum Antragszeitpunkt nicht älter als zwölf Monate) Nachweis der fachlichen Eignungwenn Sie andere Personen zur Geschäftsführung bestellen, müssen Sie für diese folgende Unterlagen vorlegen: FührungszeugnisAuskunft aus dem GewerbezentralregisterAuszug aus dem FahreignungsregisterNachweise der fachlichen EignungNachweis über das Beschäftigungsverhältnis (Anstellungsvertrag) Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
Verwandte Leistungen
Stand
14.10.2024, 09:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)