Strahlenschutzregister; Beantragung einer Auskunft
Sie können Auskunft über die im Strahlenschutzregister gespeicherten Daten zur beruflichen Strahlenexposition beim Bundesamt für Strahlenschutz erhalten.
Das Strahlenschutzregister ist eine zentrale Einrichtung des Bundes und wird vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) betrieben. Es
- erfasst deutschlandweit die Daten über berufliche Strahlenexpositionen,
- überwacht die Einhaltung von Grenzwerten,
- überwacht die Ausgabe von Strahlenpässen und
- vergibt die Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer).
Das Strahlenschutzregister erfüllt damit eine gesetzliche Aufgabe, die im Strahlenschutzgesetz festgelegt ist.
Sie können Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) erhalten, wenn Sie:
- zu Personen oder Organisationen gehören, die diese Informationen für die Wahrnehmung Ihrer Aufgaben benötigen
- selbst eine betroffene Person sind
Im Strahlenschutzregister sind folgende Informationen gespeichert:
- Strahlenschutzregisternummer (SSR-Nummer)
-
Personendaten:
- Vorname
- Familienname
- Geburtsname
- Geburtsort
- Geburtsdatum
- Beschäftigungsmerkmale und Expositionsverhältnisse
- Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs
- Name und Anschrift der oder des Strahlenschutzverantwortlichen und anderer Verpflichteten und Verantwortlichen
- Angaben zu einem gegebenenfalls vorhandenen gültigen Strahlenpass
- Angaben über die zuständige Behörde
- die ermittelte Körperdosis infolge einer beruflichen Exposition, inklusive der Expositionsbedingungen
Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister (SSR) sind gebührenpflichtig. In folgenden Ausnahmefällen werden keine Gebühren erhoben:
- Auskünfte an zuständige Behörden, wenn die Auskünfte zur Wahrnehmung der Aufgaben der Behörde erforderlich sind
- Auskünfte an Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn die Auskünfte zur Prüfung eines Leistungsanspruchs erforderlich sind
- Auskünfte an Privatpersonen im Rahmen des Auskunftsrechts betroffener Personen
Sie können den Antrag ausschließlich online stellen.
Voraussetzungen
- Sie gehören zu Personen oder Organisationen, die die Daten zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen oder
- Sie sind selbst eine betroffene Person.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Basis-Gebühr pro Anfrage für die Daten von dritten Personen
Gebühr: 78,52 EUR
Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person ohne Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung)
Gebühr: 12,72 EUR
Bearbeitungsgebühr pro angefragte Person mit Zusatzrecherche (Datenbankabfrage sowie Plausibilitätsprüfung sowie Altdatenrecherche)
Gebühr: 228,93 EUR
Wenn Sie den Antrag für sich selbst stellen, fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag folgende Angaben zu Ihrer Person oder zu den Personen, über die Sie die Auskunft anfordern: SSR-Nummer, falls vorhandenFamiliennameVorname(n)Geburtsnameakademischer Grad, falls vorhandenGeburtsdatumGeburtsort -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag folgende Angaben zu Ihrer Person oder zu den Personen, über die Sie die Auskunft anfordern: SSR-Nummer, falls vorhandenFamiliennameVorname(n)Geburtsnameakademischer Grad, falls vorhandenGeburtsdatumGeburtsort -
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Online Verfahren
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Auskunft aus dem Strahlenschutzregister über personenbezogene Daten zur beruflichen Strahlenexposition online beantragen
Das Auskunftsportal bietet Ihnen die Möglichkeit, einen Antrag auf Auskünfte aus dem Strahlenschutzregister zu stellen und entsprechende Auskünfte zu erhalten. -
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Weiterführende Links
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Stand
15.01.2025, 08:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (siehe BayernPortal)