Künstlersozialkasse; Mitteilung bei Änderung der Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung
Die Künstlersozialkasse (KSK) kann Ihnen nur dann den korrekten Zuschuss zahlen, wenn sie weiß, wie hoch Ihre Beiträge für die private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung sind. Daher sollten Sie der KSK veränderte Beiträge mitteilen.
Als erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätige Person haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zuschüsse der Künstlersozialkasse. Die Zuschüsse betreffen die Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Sie können einen Anspruch auf diese Zuschüsse haben, wenn Sie:
-
über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig sind und
- von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit sind oder
- keinen Zugang zur gesetzlichen Versicherung haben.
Die Höhe Ihres Zuschusses richtet sich unter anderem nach der Höhe Ihrer Beiträge für Ihre:
- private oder
- freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Die Versicherungen legen die Höhe der Beiträge fest.
Die Künstlersozialkasse braucht aktuelle Angaben über Ihre Beiträge für diese Versicherungen. Sonst kann es sein, dass die Künstlersozialkasse die Höhe Ihrer vorläufigen Zuschüsse falsch berechnet.
Bei der jährlichen endgültigen Abrechnung Ihres Zuschusses durch die Künstlersozialkasse kann es zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen. Durch die Meldung der aktuellen Angaben können Sie besonders hohe Rückforderungen oder Nachzahlung vermeiden.
Voraussetzungen
- Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse zuschussberechtigt.
- Die Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Versicherung haben sich verändert.
Fristen
Teilen Sie der Künstlersozialkasse die Änderung Ihrer Beiträge für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bitte sofort mit.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Mitteilung für Zuschussempfänger über geänderte Beitragshöhe zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Mitteilung für Zuschussempfänger über geänderte Beitragshöhe zur Kranken- und Pflegeversicherung
- Mitteilung für Zuschussempfänger über geänderte Beitragshöhe zur Kranken- und Pflegeversicherung
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen folgende Unterlagen einreichen: Kopie der Mitteilung über die neue Beitragshöhe Ihrer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie erhalten die Mitteilung von der jeweiligen Versicherung. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen folgende Unterlagen einreichen: Kopie der Mitteilung über die neue Beitragshöhe Ihrer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie erhalten die Mitteilung von der jeweiligen Versicherung. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen folgende Unterlagen einreichen: Kopie der Mitteilung über die neue Beitragshöhe Ihrer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie erhalten die Mitteilung von der jeweiligen Versicherung. -
Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen folgende Unterlagen einreichen: Kopie der Mitteilung über die neue Beitragshöhe Ihrer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Sie erhalten die Mitteilung von der jeweiligen Versicherung.
Online Verfahren
-
Zuschuss der Künstlersozialkasse für Kranken- und Pflegeversicherung online anpassen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
Zuschuss der Künstlersozialkasse für Kranken- und Pflegeversicherung online anpassen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
Zuschuss der Künstlersozialkasse für Kranken- und Pflegeversicherung online anpassen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Weiterführende Links
Stand
17.10.2025, 18:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)