Künstlersozialkasse; Übermittlung von Angaben und Unterlagen für endgültige Zuschussabrechnung

Zuschüsse, die Sie von der Künstlersozialkasse erhalten, werden im folgenden Jahr endgültig abgerechnet.

Als erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Person haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Zuschüsse der Künstlersozialkasse. Die Zuschüsse betreffen die Kosten für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.

Sie können einen Anspruch auf diese Zuschüsse haben, wenn Sie:

  • über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig sind und
    • von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreit sind oder
    • keinen Zugang mehr zur gesetzlichen Versicherung haben.

Sie erhalten die Zuschüsse monatlich als vorläufigen Zuschuss. Es sind also Abschlagszahlungen auf den endgültigen Zuschuss.

Nach Ende eines Jahres erhalten Sie eine endgültige Zuschussabrechnung. Sie basiert auf:

  • Ihren tatsächlichen Beiträgen für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung und
  • gegebenenfalls Ihrem tatsächlichen Einkommen.

Die Künstlersozialkasse vergleicht die vorläufig gezahlten Zuschüsse mit dem tatsächlichen Zuschussanspruch. Dabei kann es zu Nachzahlungen oder Rückforderungen kommen.

Wenn Sie die Angaben und Unterlagen nicht rechtzeitig einreichen, fordert die Künstlersozialkasse die vorläufig gezahlten Zuschüsse zurück. Zudem verlieren Sie Ihren aktuellen Zuschussanspruch.

Wenn Sie die Unterlagen nachträglich einreichen, ist eine verspätete Zuschussabrechnung möglich. In diesem Fall können Sie wieder einen vorläufigen monatlichen Zuschuss erhalten.

Voraussetzungen

  • Sie müssen im vergangenen Jahr Zuschüsse zu den Aufwendungen für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung erhalten haben.

Fristen

Die vollständigen Unterlagen für die endgültige Zuschussabrechnung müssen jeweils bis zum 31.05. des Folgejahres vorgelegt werden.

Kosten

 Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag, Antwortbogen oder formlose Mitteilung Nachweis über die tatsächlichen Aufwendungen für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Bescheinigung erhalten Sie üblicherweise Anfang des Jahres automatisch: von Ihrem privaten Versicherungsunternehmen oderbei einer freiwilligen Versicherung: von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Gegebenenfalls eine zusätzliche Bescheinigung über die monatlichen Aufwendungen, wenn Sie nicht im gesamten Jahr Zuschüsse erhalten haben. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Krankenversicherung.
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag, Antwortbogen oder formlose Mitteilung Nachweis über die tatsächlichen Aufwendungen für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Bescheinigung erhalten Sie üblicherweise Anfang des Jahres automatisch: von Ihrem privaten Versicherungsunternehmen oderbei einer freiwilligen Versicherung: von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Gegebenenfalls eine zusätzliche Bescheinigung über die monatlichen Aufwendungen, wenn Sie nicht im gesamten Jahr Zuschüsse erhalten haben. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Krankenversicherung.
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag, Antwortbogen oder formlose Mitteilung Nachweis über die tatsächlichen Aufwendungen für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Bescheinigung erhalten Sie üblicherweise Anfang des Jahres automatisch: von Ihrem privaten Versicherungsunternehmen oderbei einer freiwilligen Versicherung: von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Gegebenenfalls eine zusätzliche Bescheinigung über die monatlichen Aufwendungen, wenn Sie nicht im gesamten Jahr Zuschüsse erhalten haben. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Krankenversicherung.
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag, Antwortbogen oder formlose Mitteilung Nachweis über die tatsächlichen Aufwendungen für Ihre private oder freiwillige gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Bescheinigung erhalten Sie üblicherweise Anfang des Jahres automatisch: von Ihrem privaten Versicherungsunternehmen oderbei einer freiwilligen Versicherung: von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Gegebenenfalls eine zusätzliche Bescheinigung über die monatlichen Aufwendungen, wenn Sie nicht im gesamten Jahr Zuschüsse erhalten haben. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Krankenversicherung.

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

17.10.2025, 18:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

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