Künstlersozialkasse; Mitteilung bei Stellung eines Rentanantrages
Erhalten Sie eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung? Dann hat das Auswirkungen auf Ihren Versicherungsstatus in der Künstlersozialversicherung.
Als Person, die über die Künstlersozialkasse (KSK) versicherungspflichtig ist, können Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger eine Rente beantragen. Dazu müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Der zuständige Rentenversicherungsträger wird Sie über die genauen Voraussetzungen für eine Rente informieren. Nach Ihrem Antrag prüft der Rentenversicherungsträger die Voraussetzungen. Zum Abschluss des Verfahrens erhalten Sie einen Bescheid über Ihren Antrag.
Wenn Sie eine Rente erhalten, verändert sich gegebenenfalls Ihre bisherige Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse:
- Wenn Sie eine Regelaltersrente ("normale" Rente) erhalten, endet Ihre bisherige Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Ausnahme: Sie beantragen ausdrücklich, weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen.
- Wenn Sie eine Vollrente wegen Alters oder voller Erwerbsminderung erhalten, reduziert sich Ihre Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn aufgrund der Rente haben Sie keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.
-
Wenn Sie eine Vollrente erhalten und diese in eine Teilrente ändern oder umgekehrt, kann das ebenfalls Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht und Ihre Beitragshöhe in der gesetzlichen Krankenversicherung haben.
Voraussetzungen
- Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig.
- Sie erhalten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder haben eine solche Rente beantragt.
- Sie arbeiten weiterhin künstlerisch oder publizistisch in erwerbsmäßigem Umfang.
Fristen
Informieren Sie die Künstlersozialkasse bitte unverzüglich über Ihren Rentenantrag.
Kosten
Es fallen keine Kosten für Sie an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Mitteilung über den Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- Erklärung zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit bei Bezug einer Vollrente wegen Alters nach Erreichen der Regelaltersgrenze nach § 4 Nr. 5 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG)
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllte Online-Mitteilung oder ausgefülltes PDF-Formular Kopie des Bewilligungsbescheides des Rentenversicherungsträgers
-
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllte Online-Mitteilung oder ausgefülltes PDF-Formular Kopie des Bewilligungsbescheides des Rentenversicherungsträgers
-
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllte Online-Mitteilung oder ausgefülltes PDF-Formular Kopie des Bewilligungsbescheides des Rentenversicherungsträgers
-
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllte Online-Mitteilung oder ausgefülltes PDF-Formular Kopie des Bewilligungsbescheides des Rentenversicherungsträgers
Online Verfahren
-
Rentenbezug der Künstlersozialkasse online melden
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
Rentenbezug der Künstlersozialkasse online melden
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
Rentenbezug der Künstlersozialkasse online melden
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Weiterführende Links
Stand
17.10.2025, 18:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)