Künstlersozialkasse; Beantragung der Rücknahme eines Bescheides
Wenn sich herausstellt, dass ein Bescheid der Künstlersozialkasse falsch ist, nimmt sie ihn unter bestimmten Voraussetzungen zurück.
Wenn Sie einen Fehler in dem Bescheid der Künstlersozialkasse bemerken, können Sie einen Antrag auf Überprüfung des Bescheides stellen.
Die Künstlersozialkasse überprüft dann die Richtigkeit des Bescheides. Stellt sie fest, dass der Bescheid tatsächlich rechtswidrig ist, prüft sie, inwieweit der Bescheid zurückgenommen werden kann:
- ganz oder teilweise,
- mit Wirkung für die Vergangenheit oder die Zukunft.
In der Folge sind daher möglich:
- Nachzahlungen,
- Erstattungen,
- Rückforderungen.
Die Künstlersozialkasse kann einen Bescheid auch ohne Antrag zurücknehmen, wenn sie einen Fehler selbst feststellt.
Voraussetzungen
- Sie haben einen Bescheid von der Künstlersozialkasse erhalten.
-
Sie halten den Bescheid für falsch, weil die Künstlersozialkasse:
- das Recht falsch angewendet hat oder
- von einem falschen Sachverhalt ausgegangen ist.
Fristen
Bitte melden Sie den Fehler unverzüglich unter Bezugnahme auf den Bescheid.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antragsoweit vorhanden: Unterlagen, die belegen, dass der Inhalt des Bescheides falsch ist -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antragsoweit vorhanden: Unterlagen, die belegen, dass der Inhalt des Bescheides falsch ist -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antragsoweit vorhanden: Unterlagen, die belegen, dass der Inhalt des Bescheides falsch ist -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antragsoweit vorhanden: Unterlagen, die belegen, dass der Inhalt des Bescheides falsch ist
Online Verfahren
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Rücknahme eines Bescheides der Künstlersozialkasse online beantragen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
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Stand
03.11.2025, 11:11 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)