Künstlersozialkasse; Mitteilung bei Änderung der Personendaten
Wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern oder erweitern.
Für die Durchführung Ihrer Versicherung benötigt die Künstlersozialkasse immer Ihre aktuellen Daten.
Soweit Sie als künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Person über die Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, speichert die Künstlersozialkasse Ihre persönlichen Daten, soweit sie für die Durchführung und Abwicklung Ihrer Sozialversicherungspflicht erforderlich sind.
Hierzu gehören unter anderem:
- Vorname und Name
- Künstlername
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Anschrift
- Bankverbindung
- gegebenenfalls Daten des SEPA-Lastschriftmandats
- Status der Elterneigenschaft
- sonstige Kontaktinformationen
Wenn sich Ihre Kontaktdaten zum Beispiel durch einen Umzug ändern, teilen Sie dies der Künstlersozialkasse mit.
Sie können der Künstlersozialkasse ebenfalls mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern: Geben Sie zum Beispiel zusätzlich zur Festnetz-Telefonnummer eine mobile Telefonnummer an.
Auch ein Sterbedatum muss der Künstlersozialkasse mitgeteilt werden.
Ihre Daten werden für die Kommunikation mit Ihnen, aber auch für den notwendigen Datenaustausch mit anderen Behörden, Leistungsträgern oder auch Banken genutzt.
Voraussetzungen
- Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig.
Fristen
Bitte teilen Sie die Änderung möglichst unverzüglich mit, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Das gilt insbesondere für die Mitteilung einer Elterneigenschaft.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Änderungsmitteilung Anschrift / Kontaktdaten
- SEPA-Lastschriftmandat - Ermächtigung zum Einzug von Forderungen mittels Lastschrift vom Bankkonto / Postgirokonto
- Änderungsmitteilung Bankverbindung (nur für Selbstzahler)
- Mitteilung über das Vorliegen einer Elterneigenschaft
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag, PDF-Formular oder formlose Mitteilung Welche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Änderung ab. Diese können beispielsweise sein: Geburtsurkunde,Heiratsurkunde,der Beschluss eines Gerichts odereine Sterbeurkunde. Urkunden über die jeweilige Änderung sind immer in Kopie einzureichen. -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag, PDF-Formular oder formlose Mitteilung Welche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Änderung ab. Diese können beispielsweise sein: Geburtsurkunde,Heiratsurkunde,der Beschluss eines Gerichts odereine Sterbeurkunde. Urkunden über die jeweilige Änderung sind immer in Kopie einzureichen. -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag, PDF-Formular oder formlose Mitteilung Welche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Änderung ab. Diese können beispielsweise sein: Geburtsurkunde,Heiratsurkunde,der Beschluss eines Gerichts odereine Sterbeurkunde. Urkunden über die jeweilige Änderung sind immer in Kopie einzureichen. -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag, PDF-Formular oder formlose Mitteilung Welche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Änderung ab. Diese können beispielsweise sein: Geburtsurkunde,Heiratsurkunde,der Beschluss eines Gerichts odereine Sterbeurkunde. Urkunden über die jeweilige Änderung sind immer in Kopie einzureichen.
Online Verfahren
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Künstlersozialkasse die Änderung der Personendaten online mitteilen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
Künstlersozialkasse die Änderung der Personendaten online mitteilen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
Künstlersozialkasse die Änderung der Personendaten online mitteilen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Weiterführende Links
Stand
17.10.2025, 18:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)