Künstlersozialkasse; Mitteilung bei Änderung der Personendaten

Wenn sich Ihre persönlichen Daten ändern, müssen Sie die Künstlersozialkasse informieren. Sie sollten der Künstlersozialkasse auch mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten ändern oder erweitern.

Für die Durchführung Ihrer Versicherung benötigt die Künstlersozialkasse immer Ihre aktuellen Daten.

Soweit Sie als künstlerisch oder publizistisch selbständig tätige Person über die Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, speichert die Künstlersozialkasse Ihre persönlichen Daten, soweit sie für die Durchführung und Abwicklung Ihrer Sozialversicherungspflicht erforderlich sind.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Vorname und Name
  • Künstlername
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Anschrift
  • Bankverbindung
  • gegebenenfalls Daten des SEPA-Lastschriftmandats
  • Status der Elterneigenschaft
  • sonstige Kontaktinformationen

Wenn sich Ihre Kontaktdaten zum Beispiel durch einen Umzug ändern, teilen Sie dies der Künstlersozialkasse mit.

Sie können der Künstlersozialkasse ebenfalls mitteilen, wenn sich Ihre Kontaktdaten erweitern: Geben Sie zum Beispiel zusätzlich zur Festnetz-Telefonnummer eine mobile Telefonnummer an.

Auch ein Sterbedatum muss der Künstlersozialkasse mitgeteilt werden.

Ihre Daten werden für die Kommunikation mit Ihnen, aber auch für den notwendigen Datenaustausch mit anderen Behörden, Leistungsträgern oder auch Banken genutzt.

Voraussetzungen

  • Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig.

Fristen

Bitte teilen Sie die Änderung möglichst unverzüglich mit, damit Ihnen keine Nachteile entstehen. Das gilt insbesondere für die Mitteilung einer Elterneigenschaft.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch Nicht alle Änderungsmitteilungen haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag, PDF-Formular oder formlose Mitteilung Welche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Änderung ab. Diese können beispielsweise sein: Geburtsurkunde,Heiratsurkunde,der Beschluss eines Gerichts odereine Sterbeurkunde. Urkunden über die jeweilige Änderung sind immer in Kopie einzureichen.  
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag, PDF-Formular oder formlose Mitteilung Welche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Änderung ab. Diese können beispielsweise sein: Geburtsurkunde,Heiratsurkunde,der Beschluss eines Gerichts odereine Sterbeurkunde. Urkunden über die jeweilige Änderung sind immer in Kopie einzureichen.  
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag, PDF-Formular oder formlose Mitteilung Welche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Änderung ab. Diese können beispielsweise sein: Geburtsurkunde,Heiratsurkunde,der Beschluss eines Gerichts odereine Sterbeurkunde. Urkunden über die jeweilige Änderung sind immer in Kopie einzureichen.  
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag, PDF-Formular oder formlose Mitteilung Welche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Änderung ab. Diese können beispielsweise sein: Geburtsurkunde,Heiratsurkunde,der Beschluss eines Gerichts odereine Sterbeurkunde. Urkunden über die jeweilige Änderung sind immer in Kopie einzureichen.  

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

17.10.2025, 18:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

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