Künstlersozialkasse; Durchführung einer Betriebsprüfung
Sie haben Honorare an Selbstständige für publizistische oder künstlerische Leistungen gezahlt? Dann überprüft die Künstlersozialkasse (KSK) in Ihrem Betrieb die korrekte Meldung dieser Honorare.
Die Künstlersozialkasse kann bei Ihnen eine Betriebsprüfung durchführen:
- schriftlich oder
- vor Ort im Betrieb.
Im Regelfall prüft die Künstlersozialkasse, ob Sie die Künstlersozialabgabe in der richtigen Höhe gezahlt haben. Es geht vor allem darum, Folgendes festzustellen:
- die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Aufzeichnungen und
- die Richtigkeit und Vollständigkeit der daraus entstandenen Meldungen.
Gegebenenfalls erhebt die Künstlersozialkasse Nachforderungen wegen zu wenig gezahlter Künstlersozialabgabe oder Sie erhalten eine Erstattung zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe.
Die Betriebsprüfung ist davon unabhängig, ob Ihr Betrieb
- bei der Künstlersozialkasse als abgabepflichtig registriert ist oder
- Beschäftigte hat.
Für die Betriebsprüfung müssen Sie der Künstlersozialkasse die Unterlagen vorlegen, auf deren Grundlage Sie die Meldung erstellt haben.
Darüber hinaus müssen Sie der Künstlersozialkasse alle weiteren Informationen und Unterlagen vorlegen, die für die Betriebsprüfung wichtig sind.
Wenn die Künstlersozialkasse bei Ihrer Prüfung etwas bemängelt, müssen Sie diese Mängel beheben. Das betrifft insbesondere Ihre Aufzeichnungen.
Voraussetzungen
Die Künstlersozialkasse kann Ihren Betrieb überprüfen, wenn Sie Entgelte an künstlerisch oder publizistisch tätige Selbstständige gezahlt haben.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Für Sie entstehen keine Kosten.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Ausgefüllter Online-Antrag: Aufzeichnungen über die zu meldenden Entgelte Eingangsrechnungen und Verträge über künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmernalle zum Rechnungswesen gehörenden GeschäftsbücherBuchführung mit den Jahresabschlüssen (Bilanz sowie Gewinn und Verlustrechnung)Summen und SaldenlistenSachkontenKontennachweisePrüfberichte anderer Versicherungsträger beziehungsweise der FinanzbehördenGegebenenfalls müssen Sie im Rahmen der Prüfung weitere Unterlagen vorlegen. -
Erforderliche Unterlage/n
Ausgefüllter Online-Antrag: Aufzeichnungen über die zu meldenden Entgelte Eingangsrechnungen und Verträge über künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmernalle zum Rechnungswesen gehörenden GeschäftsbücherBuchführung mit den Jahresabschlüssen (Bilanz sowie Gewinn und Verlustrechnung)Summen und SaldenlistenSachkontenKontennachweisePrüfberichte anderer Versicherungsträger beziehungsweise der FinanzbehördenGegebenenfalls müssen Sie im Rahmen der Prüfung weitere Unterlagen vorlegen. -
Erforderliche Unterlage/n
Ausgefüllter Online-Antrag: Aufzeichnungen über die zu meldenden Entgelte Eingangsrechnungen und Verträge über künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmernalle zum Rechnungswesen gehörenden GeschäftsbücherBuchführung mit den Jahresabschlüssen (Bilanz sowie Gewinn und Verlustrechnung)Summen und SaldenlistenSachkontenKontennachweisePrüfberichte anderer Versicherungsträger beziehungsweise der FinanzbehördenGegebenenfalls müssen Sie im Rahmen der Prüfung weitere Unterlagen vorlegen. -
Erforderliche Unterlage/n
Ausgefüllter Online-Antrag: Aufzeichnungen über die zu meldenden Entgelte Eingangsrechnungen und Verträge über künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmernalle zum Rechnungswesen gehörenden GeschäftsbücherBuchführung mit den Jahresabschlüssen (Bilanz sowie Gewinn und Verlustrechnung)Summen und SaldenlistenSachkontenKontennachweisePrüfberichte anderer Versicherungsträger beziehungsweise der FinanzbehördenGegebenenfalls müssen Sie im Rahmen der Prüfung weitere Unterlagen vorlegen.
Online Verfahren
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Unterlagen für die Betriebsprüfung online einreichen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
Unterlagen für die Betriebsprüfung online einreichen
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Weiterführende Links
Stand
17.10.2025, 17:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)