Künstlersozialkasse; Mitteilung bei Änderung der Rechtsform oder des Tätigkeitsschwerpunkts
Wenn Sie die Rechtsform Ihrer Tätigkeit oder die Tätigkeit selbst verändern, kann das Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK) haben.
Wenn Sie selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätig sind, kann es sein, dass Sie nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig sind. Um das festzustellen, mussten Sie bestimmte Angaben machen und Unterlagen bei der Künstlersozialkasse einreichen. Anhand dieser beurteilte die Künstlersozialkasse, ob die Versicherungspflicht für Sie gilt.
Die Künstlersozialkasse überprüft Ihre Versicherungspflicht, wenn sich einer der folgenden Punkte ändert:
- die Art Ihrer Tätigkeiten,
- der Schwerpunkt Ihrer Gesamttätigkeit oder
- die Rechtsform Ihrer Tätigkeit.
Gleiches gilt, wenn Sie zusätzliche selbstständige Tätigkeiten aufnehmen, die (gegebenenfalls) künstlerisch oder publizistisch sind. Denn diese könnten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig sein.
Daher müssen Sie der Künstlersozialkasse alle genannten Änderungen mitteilen.
Bitte beachten Sie Folgendes:
Wenn eine juristische Person oder Gesellschaft die künstlerische oder publizistische Tätigkeit anbietet, muss diese gegebenenfalls Künstlersozialabgabe zahlen.
Voraussetzungen
- Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse grundsätzlich versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt.
-
Es gibt eine Änderung:
- der Rechtsform Ihrer Tätigkeit
- der Tätigkeit selbst
- oder: Sie haben eine weitere (gegebenenfalls) künstlerische oder publizistische Tätigkeit aufgenommen.
Fristen
Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer Tätigkeit möglichst unverzüglich mit, gegebenenfalls schon, bevor diese eintritt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschaftern einer GmbH, KG, GmbH & Co.KG, OHG oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Teil I – Fragen zur Gesellschaft
- Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Gesellschaftern einer GmbH, KG, GmbH & Co.KG, OHG oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Teil II – Fragen zu den Gesellschaftern
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antrag gegebenenfalls mit PDF-FragebögenWelche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Art der Änderung ab.Bei Gründung einer GmbH oder anderen Gesellschaften entnehmen Sie bitte den Fragebögen, welche Unterlagen erforderlich sind. -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antrag gegebenenfalls mit PDF-FragebögenWelche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Art der Änderung ab.Bei Gründung einer GmbH oder anderen Gesellschaften entnehmen Sie bitte den Fragebögen, welche Unterlagen erforderlich sind. -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antrag gegebenenfalls mit PDF-FragebögenWelche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Art der Änderung ab.Bei Gründung einer GmbH oder anderen Gesellschaften entnehmen Sie bitte den Fragebögen, welche Unterlagen erforderlich sind. -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antrag gegebenenfalls mit PDF-FragebögenWelche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Art der Änderung ab.Bei Gründung einer GmbH oder anderen Gesellschaften entnehmen Sie bitte den Fragebögen, welche Unterlagen erforderlich sind.
Online Verfahren
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Künstlersozialkasse eine Veränderung der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit online mitteilen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
Künstlersozialkasse eine Veränderung der künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit online mitteilen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
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Weiterführende Links
Stand
27.10.2025, 10:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)