Künstlersozialkasse; Mitteilung bei Änderung der Rechtsform oder des Tätigkeitsschwerpunkts

Wenn Sie die Rechtsform Ihrer Tätigkeit oder die Tätigkeit selbst verändern, kann das Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht bei der Künstlersozialkasse (KSK) haben.

Wenn Sie selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätig sind, kann es sein, dass Sie nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig sind. Um das festzustellen, mussten Sie bestimmte Angaben machen und Unterlagen bei der Künstlersozialkasse einreichen. Anhand dieser beurteilte die Künstlersozialkasse, ob die Versicherungspflicht für Sie gilt.

Die Künstlersozialkasse überprüft Ihre Versicherungspflicht, wenn sich einer der folgenden Punkte ändert:

  • die Art Ihrer Tätigkeiten,
  • der Schwerpunkt Ihrer Gesamttätigkeit oder
  • die Rechtsform Ihrer Tätigkeit.

Gleiches gilt, wenn Sie zusätzliche selbstständige Tätigkeiten aufnehmen, die (gegebenenfalls) künstlerisch oder publizistisch sind. Denn diese könnten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz versicherungspflichtig sein.

Daher müssen Sie der Künstlersozialkasse alle genannten Änderungen mitteilen.

Bitte beachten Sie Folgendes:

Wenn eine juristische Person oder Gesellschaft die künstlerische oder publizistische Tätigkeit anbietet, muss diese gegebenenfalls Künstlersozialabgabe zahlen.

Voraussetzungen

  • Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse grundsätzlich versicherungspflichtig oder zuschussberechtigt.
  • Es gibt eine Änderung:
    • der Rechtsform Ihrer Tätigkeit
    • der Tätigkeit selbst
    • oder: Sie haben eine weitere (gegebenenfalls) künstlerische oder publizistische Tätigkeit aufgenommen.

Fristen

Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer Tätigkeit möglichst unverzüglich mit, gegebenenfalls schon, bevor diese eintritt.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • WiderspruchNicht alle Mitteilungen zu Änderungen Ihrer Tätigkeit haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antrag gegebenenfalls mit PDF-FragebögenWelche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Art der Änderung ab.Bei Gründung einer GmbH oder anderen Gesellschaften entnehmen Sie bitte den Fragebögen, welche Unterlagen erforderlich sind.
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antrag gegebenenfalls mit PDF-FragebögenWelche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Art der Änderung ab.Bei Gründung einer GmbH oder anderen Gesellschaften entnehmen Sie bitte den Fragebögen, welche Unterlagen erforderlich sind.
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antrag gegebenenfalls mit PDF-FragebögenWelche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Art der Änderung ab.Bei Gründung einer GmbH oder anderen Gesellschaften entnehmen Sie bitte den Fragebögen, welche Unterlagen erforderlich sind.
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antrag gegebenenfalls mit PDF-FragebögenWelche Unterlagen darüber hinaus einzureichen sind, hängt von der Art der Änderung ab.Bei Gründung einer GmbH oder anderen Gesellschaften entnehmen Sie bitte den Fragebögen, welche Unterlagen erforderlich sind.

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

27.10.2025, 10:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

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