Künstlersozialkasse; Erhalt oder Beantragung einer Erstattung der überzahlten Rentenversicherungsbeiträge
Wenn Sie zu viel in die Rentenversicherung einzahlen, erhalten Sie eine Erstattung.
Ihr gesamter Rentenversicherungsbeitrag wird an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt, wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenversicherungspflichtig sind.
Die Grundlage für die Berechnung Ihres Rentenbeitrags ist das voraussichtliche Arbeitseinkommen aus Ihrer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit. Dieses voraussichtliche Arbeitseinkommen melden Sie der Künstlersozialkasse. Ihr Einkommen geht bei der Berechnung Ihrer Beiträge nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze ein.
Über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus dürfen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.
Sollten Sie aus verschiedenen Versicherungsverhältnissen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, kann es zu einer Überzahlung kommen. Das heißt, sie zahlen mehr, als es die Beitragsbemessungsgrenze eigentlich zulässt. In diesem Fall wird die Überzahlung nachträglich ausgeglichen:
- Ihre erzielten Entgelte werden anteilig gekürzt und
- Sie erhalten eine Erstattung Ihrer überzahlten Beiträge.
Voraussetzungen
Sie erhalten eine Erstattung Ihrer überzahlten Beiträge zur Rentenversicherung, wenn:
- Sie für das entsprechende Jahr Rentenversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse gezahlt haben und
- Sie durch die Zahlung weiterer Rentenversicherungsbeiträge insgesamt mehr als den Höchstbeitrag gezahlt haben.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antragsoweit vorhanden ein aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung oder andere Unterlagen Ihres Rentenversicherungsträgers zur Überzahlung der Beiträge -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antragsoweit vorhanden ein aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung oder andere Unterlagen Ihres Rentenversicherungsträgers zur Überzahlung der Beiträge -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antragsoweit vorhanden ein aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung oder andere Unterlagen Ihres Rentenversicherungsträgers zur Überzahlung der Beiträge -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antragsoweit vorhanden ein aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung oder andere Unterlagen Ihres Rentenversicherungsträgers zur Überzahlung der Beiträge
Online Verfahren
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Erstattung überzahlter Rentenversicherungsbeiträge durch die Künstlersozialkasse online beantragen
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
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Weiterführende Links
Stand
17.10.2025, 18:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)