Künstlersozialkasse; Erhalt oder Beantragung einer Erstattung der überzahlten Rentenversicherungsbeiträge

Wenn Sie zu viel in die Rentenversicherung einzahlen, erhalten Sie eine Erstattung.

Ihr gesamter Rentenversicherungsbeitrag wird an die Deutsche Rentenversicherung abgeführt, wenn Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) rentenversicherungspflichtig sind.

Die Grundlage für die Berechnung Ihres Rentenbeitrags ist das voraussichtliche Arbeitseinkommen aus Ihrer selbständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit. Dieses voraussichtliche Arbeitseinkommen melden Sie der Künstlersozialkasse. Ihr Einkommen geht bei der Berechnung Ihrer Beiträge nur bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze ein.  

Über die Beitragsbemessungsgrenze hinaus dürfen keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.

Sollten Sie aus verschiedenen Versicherungsverhältnissen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, kann es zu einer Überzahlung kommen. Das heißt, sie zahlen mehr, als es die Beitragsbemessungsgrenze eigentlich zulässt. In diesem Fall wird die Überzahlung nachträglich ausgeglichen:

  • Ihre erzielten Entgelte werden anteilig gekürzt und
  • Sie erhalten eine Erstattung Ihrer überzahlten Beiträge.

Voraussetzungen

Sie erhalten eine Erstattung Ihrer überzahlten Beiträge zur Rentenversicherung, wenn:

  • Sie für das entsprechende Jahr Rentenversicherungsbeiträge über die Künstlersozialkasse gezahlt haben und
  • Sie durch die Zahlung weiterer Rentenversicherungsbeiträge insgesamt mehr als den Höchstbeitrag gezahlt haben.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antragsoweit vorhanden ein aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung oder andere Unterlagen Ihres Rentenversicherungsträgers zur Überzahlung der Beiträge
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antragsoweit vorhanden ein aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung oder andere Unterlagen Ihres Rentenversicherungsträgers zur Überzahlung der Beiträge
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antragsoweit vorhanden ein aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung oder andere Unterlagen Ihres Rentenversicherungsträgers zur Überzahlung der Beiträge
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag oder formloser Antragsoweit vorhanden ein aktueller Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung oder andere Unterlagen Ihres Rentenversicherungsträgers zur Überzahlung der Beiträge

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

17.10.2025, 18:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

Nach oben