Künstlersozialkasse; Meldung bei Auslandsaufenthalt

Wenn Sie sich längere Zeit im Ausland aufhalten oder arbeiten, kann sich das auf Ihre deutsche Sozialversicherung auswirken. Eine Änderung Ihrer Situation müssen Sie der Künstlersozialkasse rechtzeitig melden.

In der deutschen Sozialversicherung sind Sie versichert, wenn Sie Ihren Wohn- und Tätigkeitsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.

Wenn Sie Ihren Wohn- oder Tätigkeitsort ins Ausland verlegen, muss die Künstlersozialkasse Ihre Versicherung überprüfen.

Damit Ihr Versicherungsschutz gewährleistet ist und Sie gegebenenfalls zusätzliche Auslandsversicherungen abschließen können, sollten Sie diese Frage möglichst vor Ihrem Umzug, Ihrem Reiseantritt oder Ihrer Auslandstätigkeit klären.

Voraussetzungen

Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig beziehungsweise zuschussberechtigt und beabsichtigen, Ihren Wohn- oder Tätigkeitsort ins Ausland zu verlegen oder halten sich bereits im Ausland auf.

Fristen

Teilen Sie der Künstlersozialkasse Ihren Auslandsaufenthalt mit, sobald dieser feststeht. Auf jeden Fall jedoch vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Widerspruch.
    Nicht alle Auslandsaufenthalte haben auch rechtliche Auswirkungen. Wenn ein Auslandsaufenthalt mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, können Sie detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag oder PDF-Formular "Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt" Nachweis zu Ihrem Auslandsaufenthalt, je nach Art Ihres Auslandsaufenthaltes beispielsweise: VertragsunterlagenReiseunterlagen wie Flugtickets oder ÄhnlichesMeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt Entscheidung zu Ihrem Versicherungsstatus von Ihrer Krankenkasse oderder Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag oder PDF-Formular "Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt" Nachweis zu Ihrem Auslandsaufenthalt, je nach Art Ihres Auslandsaufenthaltes beispielsweise: VertragsunterlagenReiseunterlagen wie Flugtickets oder ÄhnlichesMeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt Entscheidung zu Ihrem Versicherungsstatus von Ihrer Krankenkasse oderder Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag oder PDF-Formular "Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt" Nachweis zu Ihrem Auslandsaufenthalt, je nach Art Ihres Auslandsaufenthaltes beispielsweise: VertragsunterlagenReiseunterlagen wie Flugtickets oder ÄhnlichesMeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt Entscheidung zu Ihrem Versicherungsstatus von Ihrer Krankenkasse oderder Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)
  • Erforderliche Unterlage/n
    ausgefüllter Online-Antrag oder PDF-Formular "Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt" Nachweis zu Ihrem Auslandsaufenthalt, je nach Art Ihres Auslandsaufenthaltes beispielsweise: VertragsunterlagenReiseunterlagen wie Flugtickets oder ÄhnlichesMeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt Entscheidung zu Ihrem Versicherungsstatus von Ihrer Krankenkasse oderder Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

17.10.2025, 18:10 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Künstlersozialkasse

Hausanschrift

Gökerstraße 14
26384 Wilhelmshaven

Telefon

+49 4421 9734051500

Fax

+49 4421 7543-5080

E-Mail Adresse

auskunft@kuenstlersozialkasse.de

Webseite

http://www.kuenstlersozialkasse.de

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