Künstlersozialkasse; Meldung bei Auslandsaufenthalt
Wenn Sie sich längere Zeit im Ausland aufhalten oder arbeiten, kann sich das auf Ihre deutsche Sozialversicherung auswirken. Eine Änderung Ihrer Situation müssen Sie der Künstlersozialkasse rechtzeitig melden.
In der deutschen Sozialversicherung sind Sie versichert, wenn Sie Ihren Wohn- und Tätigkeitsort innerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben.
Wenn Sie Ihren Wohn- oder Tätigkeitsort ins Ausland verlegen, muss die Künstlersozialkasse Ihre Versicherung überprüfen.
Damit Ihr Versicherungsschutz gewährleistet ist und Sie gegebenenfalls zusätzliche Auslandsversicherungen abschließen können, sollten Sie diese Frage möglichst vor Ihrem Umzug, Ihrem Reiseantritt oder Ihrer Auslandstätigkeit klären.
Voraussetzungen
Sie sind aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig beziehungsweise zuschussberechtigt und beabsichtigen, Ihren Wohn- oder Tätigkeitsort ins Ausland zu verlegen oder halten sich bereits im Ausland auf.
Fristen
Teilen Sie der Künstlersozialkasse Ihren Auslandsaufenthalt mit, sobald dieser feststeht. Auf jeden Fall jedoch vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt
- Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt
- Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag oder PDF-Formular "Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt" Nachweis zu Ihrem Auslandsaufenthalt, je nach Art Ihres Auslandsaufenthaltes beispielsweise: VertragsunterlagenReiseunterlagen wie Flugtickets oder ÄhnlichesMeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt Entscheidung zu Ihrem Versicherungsstatus von Ihrer Krankenkasse oderder Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag oder PDF-Formular "Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt" Nachweis zu Ihrem Auslandsaufenthalt, je nach Art Ihres Auslandsaufenthaltes beispielsweise: VertragsunterlagenReiseunterlagen wie Flugtickets oder ÄhnlichesMeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt Entscheidung zu Ihrem Versicherungsstatus von Ihrer Krankenkasse oderder Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) -
Erforderliche Unterlage/n
ausgefüllter Online-Antrag oder PDF-Formular "Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt" Nachweis zu Ihrem Auslandsaufenthalt, je nach Art Ihres Auslandsaufenthaltes beispielsweise: VertragsunterlagenReiseunterlagen wie Flugtickets oder ÄhnlichesMeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt Entscheidung zu Ihrem Versicherungsstatus von Ihrer Krankenkasse oderder Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) -
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ausgefüllter Online-Antrag oder PDF-Formular "Mitteilung über einen Auslandsaufenthalt" Nachweis zu Ihrem Auslandsaufenthalt, je nach Art Ihres Auslandsaufenthaltes beispielsweise: VertragsunterlagenReiseunterlagen wie Flugtickets oder ÄhnlichesMeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt Entscheidung zu Ihrem Versicherungsstatus von Ihrer Krankenkasse oderder Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA)
Online Verfahren
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Auslandsaufenthalt der Künstlersozialkasse online melden
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen. -
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Weiterführende Links
Stand
17.10.2025, 18:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)