Lebenspartnerschaftsurkunde; Beantragung

Sie können eine Lebenspartnerschaftsurkunde beim Standesamt anfordern, das das Lebenspartnerschaftsregister führt (Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich die Lebenspartnerschaft begründet wurde).

Wenn Sie eine Lebenspartnerschaft begründet haben und eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde benötigen, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Begründung stattgefunden hat. Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist, dass Sie mit Ihrem Lebenspartner oder Ihrer Lebenspartnerin eine Lebenspartnerschaft begründet haben. Sie enthält unter anderem die Namen, die Sie in der Lebenspartnerschaft führen. Außerdem nennt sie den Ort und das Datum der Begründung. Sie können die Lebenspartnerschaftsurkunde in verschiedenen Formen erhalten:

· Als Lebenspartnerschaftsurkunde

· Als beglaubigten Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister. Dieser Ausdruck enthält alle Daten, die im Lebenspartnerschaftsregister eingetragen wurden.

Falls sich nach der Begründung Änderungen ergeben, zum Beispiel durch eine Namensänderung, wird der Eintrag im Register durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Wunsch kann Ihnen das Standesamt dann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausstellen.

Voraussetzungen

Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen:

  • Die Person, auf die sich der Eintrag im Register bezieht.
  • Vorfahren und Nachkommen, also zum Beispiel Eltern, Kinder oder Enkelkinder (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).
  • Andere Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, zum Beispiel durch ein Schreiben vom Nachlassgericht, ein Gerichtsurteil oder einen vollstreckbaren Titel.

Fristen

Lebenspartnerschaftsurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung im Lebenspartnerschaftsregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.

Kosten

  • Gebühr für Lebenspartnerschaftsurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht

Unterlagen

  • Beantragung Lebenspartnerschaftsurkunde
    Persönliche Antragstellung: Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisenEine bevollmächtigte Person hat eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) des Vollmachtgebers und den eigenen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Schriftliche Antragstellung: Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen.
  • Beantragung Lebenspartnerschaftsurkunde
    Persönliche Antragstellung: Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisenEine bevollmächtigte Person hat eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) des Vollmachtgebers und den eigenen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Schriftliche Antragstellung: Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen.
  • Beantragung Lebenspartnerschaftsurkunde
    Persönliche Antragstellung: Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisenEine bevollmächtigte Person hat eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) des Vollmachtgebers und den eigenen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Schriftliche Antragstellung: Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen.
  • Beantragung Lebenspartnerschaftsurkunde
    Persönliche Antragstellung: Bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisenEine bevollmächtigte Person hat eine schriftliche Vollmacht sowie den Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) des Vollmachtgebers und den eigenen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Schriftliche Antragstellung: Legen Sie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.Ihr Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen.

Verwandte Leistungen

Stand

19.08.2025, 10:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Gemeinde Johannesberg

Hausanschrift

Oberafferbacher Str. 12
63867 Johannesberg

Postanschrift

Oberafferbacher Str. 12
63867 Johannesberg

Telefon

+49 6021 3485-0

Fax

+49 6021 3485-20

E-Mail Adresse

info@johannesberg.de

Webseite

http://www.johannesberg.de

Nach oben