Überführungskosten für Hinterbliebene von landwirtschaftlich Unfallversicherten; Erhalt
Sie haben die Überführung einer Person bezahlt, die durch einen Arbeitsunfall, einen Wegeunfall oder durch eine Berufskrankheit gestorben ist? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten zurück erhalten.
Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft erstattet Ihnen unter Umständen die Kosten einer Überführung.
Das gilt für
- Hinterbliebene sowie
- andere Personen, die die Überführung bezahlt haben.
Sie müssen die Erstattung nicht beantragen. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft prüft Ihren Anspruch auf Erstattung von sich aus.
Voraussetzungen
Wenn Sie eine Überführung bezahlen, erhalten Sie die Kosten von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zurück, wenn:
- die verstorbene Person bei der Landwirtschaftlichen Unfallversicherung versichert war
- erstattungsfähige Überführungskosten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung tatsächlich entstanden sind
-
der Tod Folge eines Versicherungsfalls war. Dazu gehören:
- Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten
- die Person nicht am Ort ihrer ständigen Familienwohnung verstorben ist
- die verstorbene Person sich dort aus Gründen aufgehalten hat, die im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit oder mit den Folgen des Versicherungsfalls stehen
Fristen
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Kosten
Es fallen für Sie keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Nachweis über die Bezahlung und Höhe der Überführungskosten, zum Beispiel eine Rechnung -
Erforderliche Unterlage/n
Nachweis über die Bezahlung und Höhe der Überführungskosten, zum Beispiel eine Rechnung -
Erforderliche Unterlage/n
Nachweis über die Bezahlung und Höhe der Überführungskosten, zum Beispiel eine Rechnung -
Erforderliche Unterlage/n
Nachweis über die Bezahlung und Höhe der Überführungskosten, zum Beispiel eine Rechnung
Weiterführende Links
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Stand
10.03.2025, 07:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)