Wirtschaftsgüter und Rechte; Beantragung der Zulassung zum Börsenhandel

Wirtschaftsgüter und Rechte, die an der Börse gehandelt werden sollen, müssen zugelassen werden.

An einer Börse nach § 23 Börsengesetz (BörsG) handelbare Wirtschaftsgüter sind Investmentanteile, Waren, Devisen und Rechnungseinheiten. Börslich handelbare Rechte sind Derivate.

Diese Güter und Rechte werden an keiner bayerischen Börse gehandelt. Sie werden in Deutschland nur an der Leipziger Energiebörse (European Energy Exchange - EEX) und der European Exchange (Eurex) Terminbörse in Frankfurt bzw. Eschborn gehandelt.

Voraussetzungen

Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Fristen

Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Kosten

Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Weiterführende Informationen werden von der zuständigen Börse bereitgestellt.

Stand

03.09.2024, 15:09 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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