Versicherungsteuer; Anmeldung

Wenn Sie Versicherungsentgelte erhalten, müssen Sie die Versicherungsteuer selbst berechnen und beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) anmelden.

Die Versicherungsteuer betrifft Prämien- oder Beitragszahlungen aus Versicherungsverträgen. Steuerschuldner der Versicherungsteuer ist der Versicherungsnehmer. Jedoch müssen Sie als Versicherer in der Regel die vereinnahmte Versicherungsteuer für den Versicherungsnehmer entrichten. Der Versicherungsnehmer muss nur dann die Versicherungsteuer selbst anmelden und entrichten, wenn weder Versicherer noch Inkassobevollmächtigte ihren Sitz in einem EU- oder EWR-Staat haben.

Als Steuerentrichtungsschuldner müssen Sie Ihre Steuer im Rahmen der Steueranmeldung für Versicherungen selbst berechnen, anmelden und entrichten.

Voraussetzungen

Sie sind:

  • der Versicherer
  • die oder der Bevollmächtigte oder
  • der Versicherungsnehmer

Fristen

für Versicherer und Bevollmächtigte:

  • Einreichen der Steueranmeldung und Entrichten der Steuer: 15 Tage nach Ablauf eines jeden Anmeldungszeitraums
    • Anmeldezeitraum ist in der Regel ein Kalendermonat
  • bei weniger oder gleich 1.000 EUR Steuer im Vorjahr: 15 Tage nach Ende eines Kalenderjahres
  • bei mehr als 1.000 EUR und weniger oder gleich 6.000 EUR Steuer im Vorjahr: 15 Tage nach Ende eines Kalendervierteljahres

für Versicherungsnehmer:

  • Einreichen der Steueranmeldung und Entrichten der Steuer: 15 Tage nach Ablauf des Monats der Zahlung des Versicherungsentgelts

Hinweise:

Geht die Steueranmeldung nicht rechtzeitig beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein, müssen Sie möglicherweise einen Verspätungszuschlag zahlen.
Wenn Sie die Frist von 15 Tagen nicht einhalten, entscheidet das Bundeszentralamt für Steuern im Rahmen einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen über die Höhe der Steuer.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • EinspruchFinanzgerichtliche Klage

Formulare

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    für Ihren Fall passendes Online-Formular: VersicherungsteueranmeldungVersicherungsteueranmeldung für EU- / EWR-Versicherer ohne Geschäftsleitung oder Sitz in der Bundesrepublik DeutschlandVersicherungsteueranmeldung für BevollmächtigteVersicherungsteueranmeldung für Versicherungsnehmer
  • Erforderliche Unterlage/n
    für Ihren Fall passendes Online-Formular: VersicherungsteueranmeldungVersicherungsteueranmeldung für EU- / EWR-Versicherer ohne Geschäftsleitung oder Sitz in der Bundesrepublik DeutschlandVersicherungsteueranmeldung für BevollmächtigteVersicherungsteueranmeldung für Versicherungsnehmer
  • Erforderliche Unterlage/n
    für Ihren Fall passendes Online-Formular: VersicherungsteueranmeldungVersicherungsteueranmeldung für EU- / EWR-Versicherer ohne Geschäftsleitung oder Sitz in der Bundesrepublik DeutschlandVersicherungsteueranmeldung für BevollmächtigteVersicherungsteueranmeldung für Versicherungsnehmer
  • Erforderliche Unterlage/n
    für Ihren Fall passendes Online-Formular: VersicherungsteueranmeldungVersicherungsteueranmeldung für EU- / EWR-Versicherer ohne Geschäftsleitung oder Sitz in der Bundesrepublik DeutschlandVersicherungsteueranmeldung für BevollmächtigteVersicherungsteueranmeldung für Versicherungsnehmer

Online Verfahren

  • BZSt-Online-Portal (BOP)
    Das BZSt-Online-Portal (BOP) ermöglicht Ihnen die elektronische Übermittlung von Daten an das BZSt. Als Identifizierungsmittel sind ein ELSTER-Konto oder eine BOP-Zertifikatsdatei und Passwort erforderlich.
  • BZSt-Online-Portal (BOP)
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  • BZSt-Online-Portal (BOP)
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Weiterführende Links

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Stand

22.08.2024, 06:08 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundeszentralamt für Steuern

Hausanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Postanschrift

An der Küppe 1
53225 Bonn

Telefon

+49 228 406-0

Fax

+49 228 406-2661

E-Mail Adresse

poststelle@bzst.bund.de

Webseite

http://www.bzst.bund.de

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