Unternehmensneugründung im Bereich Digitalisierung; Beantragung einer Start?Zuschuss!-Förderung

Der Freistaat Bayern fördert technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung.

 

Zweck und Gegenstand

Start?Zuschuss! hat das Ziel, Gründenden in der Anfangsphase eine unkomplizierte Unterstützung zu geben und soll einen Beitrag zur Etablierung junger, innovativer Start-ups am Markt leisten. Das Programm unterstützt technologieorientierte Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung.

Zuwendungsempfänger

Technologieorientierte Unternehmensneugründungen (Start-ups) mit einem besonders zukunftsfähigen, innovativen Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung, deren Gründung maximal 2 Jahre (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) zurückliegt und erfolgreich am Wettbewerb teilgenommen haben (siehe unter "Voraussetzungen" und "Verfahrensablauf").

Zuwendungsfähige Ausgaben

Gefördert werden die Anlaufkosten des Start-ups, insbesondere die Ausgaben für Personal, Miete, Markteinführung des Produkts sowie Forschung & Entwicklung.

Art und Höhe

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung. Der Zuschuss beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal bis zu 36.000 EUR in einem Förderzeitraum von zwölf Monaten.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung.

Voraussetzungen

Die Möglichkeit zur Förderantragstellung setzt zwingend eine erfolgreiche Teilnahme am vorherigen Wettbewerb voraus, d.h. wenn die Bewerbung von einer externen Jury zur Förderung ausgewählt wurde.

Fristen

Die Förderaufrufe des Wettbewerbs erfolgen grundsätzlich zweimal jährlich und werden auf der Internetseite "Gründerland Bayern" veröffentlicht (Link siehe "Weiterführende Links").

Die Fristen zum Förderantragsverfahren bei den Regierungen werden in der Mitteilung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums an die ausgewählten Start-ups mitgeteilt.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Unterlagen

  • Mit dem Förderantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
    bei Unternehmensrechtsformen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind: Gewerbeanmeldungbei Unternehmensrechtsformen, die im Handelsregister (HRB) eingetragen sind: Auszug aus dem HRBim Falle weiterer öffentlicher Förderungen nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung: entsprechende(n) Bescheinigung(en)
  • Mit dem Förderantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
    bei Unternehmensrechtsformen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind: Gewerbeanmeldungbei Unternehmensrechtsformen, die im Handelsregister (HRB) eingetragen sind: Auszug aus dem HRBim Falle weiterer öffentlicher Förderungen nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung: entsprechende(n) Bescheinigung(en)
  • Mit dem Förderantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
    bei Unternehmensrechtsformen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind: Gewerbeanmeldungbei Unternehmensrechtsformen, die im Handelsregister (HRB) eingetragen sind: Auszug aus dem HRBim Falle weiterer öffentlicher Förderungen nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung: entsprechende(n) Bescheinigung(en)
  • Mit dem Förderantrag sind folgende Unterlagen einzureichen:
    bei Unternehmensrechtsformen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind: Gewerbeanmeldungbei Unternehmensrechtsformen, die im Handelsregister (HRB) eingetragen sind: Auszug aus dem HRBim Falle weiterer öffentlicher Förderungen nach Maßgabe der De-minimis-Verordnung: entsprechende(n) Bescheinigung(en)

Online Verfahren

Weiterführende Links

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Stand

03.09.2024, 10:09 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)

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