Erste Staatsprüfung für Lehramt an öffentlichen Schulen; Anmeldung

Studierende, die im Anschluss an das Studium die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen ablegen möchten, müssen sich hierfür anmelden.

Die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen („Erstes Staatsexamen“) legen Sie am Ende Ihres Studiums für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Mittelschulen, das Lehramt an Realschulen, das Lehramt an Gymnasien oder das Lehramt für Sonderpädagogik ab (Ausnahme: ggf. vorgezogene Staatsprüfung im Fach Erziehungswissenschaften). Die Erste Staatsprüfung bildet zusammen mit Ihren Modulleistungen aus dem Studium die Erste Lehramtsprüfung.

Für Lehramtsstudiengänge, die mit der Ersten Staatsprüfung abschließen, gelten folgende Regelstudienzeiten im Sinn des Hochschulrechts:

  • sieben Semester für die Lehrämter an Grundschulen, Mittelschulen und Realschulen,
  • neun Semester für die Lehrämter an Gymnasien und für Sonderpädagogik.

Bei einer Erweiterung des Studiums gelten ggf. verlängerte Regelstudienzeiten. Näheres regelt die der Ordnung der Ersten Prüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung I – LPO I).

Die Erste Staatsprüfung wird nicht von der Universität, sondern als zentrale, einheitliche staatliche Prüfung vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus organisiert und durchgeführt. Es werden jährlich je zwei Prüfungstermine angeboten (Prüfungstermin Frühjahr und Prüfungstermin Herbst). Die konkreten Prüfungstermine werden durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus z. B. auf der Website des Staatsministeriums (siehe „Weiterführende Links“) veröffentlicht.

Das Studium für das Lehramt an beruflichen Schulen schließt nicht mit einer zentral organisierten Staatsprüfung ab. Der Ersten Staatsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine (im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes) abgelegte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird. Diplom- oder Masterprüfungen werden durch die Universitäten organisiert und durchgeführt. Das Lehramt an beruflichen Schulen kann jedoch durch die Erste Staatsprüfung gemäß § 86 LPO I um zusätzliche Unterrichtsfächer, sonderpädagogische Qualifikationen, Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt und die pädagogischen Qualifikationen erweitert werden. Den Link zum entsprechenden Online-Meldeformular finden Sie unter „Online-Verfahren“.

Weitere schulartspezifische Informationen zur Ersten Lehramtsprüfung in Bayern und den zugehörigen Studiengängen finden Sie auf den entsprechenden Seiten unter „Weiterführende Links“.

Voraussetzungen

Die erforderlichen Studienumfänge und Zulassungsvoraussetzungen, die bis zum Beginn der Ersten Staatsprüfung erfüllt sein müssen, sind in § 22 LPO I festgelegt (siehe „Rechtsgrundlagen“).

Für eine Ablegung der Ersten Staatsprüfung in der Fächerverbindung (außer bei Lehramt an beruflichen Schulen) wird unter anderem Folgendes vorausgesetzt:

  • ein für das angestrebte Lehramt geeignetes Studium von mindestens sechs Semestern, im Fall der Ersten Staatsprüfung für die Lehrämter an Gymnasien und für Sonderpädagogik von mindestens acht Semestern
  • der Nachweis des erforderlichen Gesamtstudienumfangs von 210 bzw. 270 Leistungspunkten
  • die erfolgreiche Teilnahme an den geforderten Praktika
  • der Nachweis der in den einzelnen Fächern erforderlichen gesonderten Zulassungsvoraussetzungen

Für eine Zulassung lediglich in einem Erweiterungsfach gelten ggf. eingeschränkte Zulassungsvoraussetzungen.

Fristen

Anmeldezeiträume: Anmeldungen zur Ersten Staatsprüfung sind jeweils ab dem 1. Juni bis zum 1. August des Vorjahres der Prüfung (Frühjahrstermin) bzw. ab dem 1. Dezember des Vorjahres der Prüfung bis zum 1. Februar des Prüfungsjahres (Herbsttermin) möglich. Die Abgabe der Anmeldedokumente (inkl. der unten genannten Unterlagen und Nachweise) bei der Außenstelle des Prüfungsamts an der jeweiligen Universität ist nur während dieser Zeiträume möglich (Ausschlussfrist).

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Der Anmeldung sind gemäß § 24 Abs. 3 LPO I beizufügen:
    Geburtsurkundebei Namensänderung durch Eheschließung: amtlich beglaubigte Ablichtung aus dem Familienbuchggf. der Nachweis, dass die Berechtigung zur Führung eines akademischen Grades bestehtErklärung, ob und gegebenenfalls wann, wo und mit welchem Erfolg bereits früher eine staatliche Zwischenprüfung bzw. eine Lehramtsprüfung oder eine sonstige Prüfung, die zum Eintritt in den Vorbereitungsdienst für das angestrebte Lehramt berechtigt, abgelegt wurdeNachweise über den Erwerb der Zulassungsnachweise (z. B. universitäre Leistungen)Erklärung, dass kein Betreuer im Sinn des § 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung bestellt ist und ob eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat vorliegt
  • Mit der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung lediglich in einem die Erweiterung des Studiums begründenden Fach sind abweichend davon nur vorzulegen:
    Zeugnis (Original oder amtlich beglaubigte Abschrift) über die Erste Lehramtsprüfung oder einer Prüfung gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 5 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG), bei einer nachträglichen Erweiterung gemäß Art. 23 BayLBG über die Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt oder ein anderer Nachweis über das Vorliegen einer Lehramtsbefähigungggf. Nachweise über den Erwerb der Zulassungsvoraussetzungen bezüglich des die Erweiterung begründenden Fachsggf. eine Bescheinigung über eine bereits früher ohne Erfolg abgelegte Prüfung im Rahmen eines lehramtsbezogenen Studiums in dem betreffenden Fach

Online Verfahren

Weiterführende Links

Verwandte Leistungen

Stand

06.02.2024, 12:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Hausanschrift

Salvatorstr. 2
80333 München

Telefon

+49 89 2186-0

Fax

+49 89 2186-2800

E-Mail Adresse

poststelle@stmuk.bayern.de

Webseite

http://www.km.bayern.de

Nach oben
doodh wali .com pakistanipornx.net student teacher sex
madan gowri videos freexxxporn.me romantic seens
crisostomo ibarra full name pinoytvpage.com imbestigador full movie
hinde xxx vidos popcornporn.net hot live movie
سكس سادي xxx-tube-list.com سكس مع امي
bf sexy blue picture pimpmovs.info bath sex videos
افلام عربي اباحيه arabpornsamples.com نيكني جامد
سكس مكتبة freetube18x.com سكس ستات كبيرة
سكس في المغسله arabic-porn.com صور جنسيه عاريه
سكس العنتيل الجديد vosyed.com نيك محارم مصر
bpsaxy porncorn.info kamapichasu
sexy video com open ultratube.mobi sex romance n love
teacherxvideo indianhottube.com indian super sexy video
xnxx mia khalifa pronhubporn.mobi xnx2
paghahanda sa bagyo onlineteleserye.net ang probinsyano january 7 2022