Ausländische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; Bestätigung der Gültigkeit

Sie können die Bestätigung der Gültigkeit von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern beantragen.

Das Bundeszentralamt für Steuern kann Ihnen die Gültigkeit von ausländischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (USt-IdNr.) bestätigen, wenn Sie Unternehmerin oder Unternehmer mit Sitz in Deutschland sind und Ihnen eine gültige USt-IdNr. zugeteilt wurde.

Wenn Sie Lagerhalter im Sinne des Umsatzsteuergesetzes sind, kann Ihnen die Gültigkeit der deutschen USt-IdNr. des Auslagerers oder dessen Fiskalvertreters bestätigt werden.

Das Bundeszentralamt für Steuern bestätigt auf Anfrage:

  • die Gültigkeit einer USt-IdNr. sowie den Namen, die Rechtsform und die Anschrift des Unternehmers, dem die USt-IdNr. von einem anderen Mitgliedstaat erteilt wurde;
  • dem Lagerhalter: die Gültigkeit der deutschen USt-IdNr. sowie den Namen, Rechtsform und die Anschrift des Auslagerers oder dessen Fiskalvertreters.

Einfache und qualifizierte Bestätigung

Bei einer einfachen Bestätigung erhalten Sie Auskunft darüber, ob eine ausländische USt-IdNr. zum Zeitpunkt der Abfrage in dem EU-Land, das sie erteilt hat, gültig ist.

Bei einer qualifizierten Bestätigung können Sie darüber hinaus abfragen, ob die von Ihnen mitgeteilten Angaben zu Firmenname einschließlich der Rechtsform, Firmenort, Postleitzahl und Straße mit den im jeweiligen EU-Land registrierten Unternehmerdaten übereinstimmen. Hierbei wird Ihnen nur das Ergebnis Ihrer Angaben in der Form „stimmt überein“ oder „stimmt nicht überein“ angezeigt. Sie können sich die Unternehmensdaten nicht anzeigen lassen.

Vor einer qualifizierten Bestätigung müssen Sie eine einfache Bestätigung durchführen.

Voraussetzungen

Abfrageberechtigt sind:

  • Inhaberin oder Inhaber mit einer gültigen deutschen USt-IdNr. oder
  • Lagerhalter im Sinne des Umsatzsteuergesetzes

Fristen

keine

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

21.06.2022, 22:06 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bundeszentralamt für Steuern Dienstsitz Saarlouis

Hausanschrift

Ludwig-Karl-Balzer-Allee 2
66740 Saarlouis

Telefon

+49 228 406-0

Fax

+49 228 406-3801

E-Mail Adresse

poststelle-saarlouis@bzst.bund.de

Webseite

http://www.bzst.bund.de

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