Mitgliedschaft in der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung; Übermittlung von Informationen
Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung gewährt Versorgungsleistungen im Alter, bei Berufsunfähigkeit und an Hinterbliebene. Hierfür benötigt sie bestimmte Informationen vom neuen Mitglied.
Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung (BIngPPV) ist zuständig für die Mitglieder
- der Ingenieurkammern-Bau in Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen sowie
- der Psychotherapeuthenkammern in Bayern und im Saarland.
Die Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Verwaltungsautonomie und hat die Aufgabe, ihre Mitglieder im Alter und im Fall der Berufsunfähigkeit sowie die Hinterbliebenen des Mitglieds zu versorgen. Die Geschäftsführung und Vertretung der Versorgungsanstalt obliegt der Bayerischen Versorgungskammer.
Das Versorgungswerk gehört zur gesetzlichen Altersversorgung und damit zur ersten Säule der Alterssicherung.
Die Mitglieder der Bayerische Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung erwerben ihre Versorgungsanwartschaft durch die Zahlung von Pflichtbeiträgen und/oder freiwilligen Mehrzahlungen.
Zur Überprüfung der Pflichtmitgliedschaft müssen über den Mitgliedschaftserhebungsbogen Daten übermittelt werden.
Voraussetzungen
- Mitgliedschaft in
- Ingenieurkammer-Bau in Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen oder Thüringen vor Vollendung des 45. Lebensjahres oder
- Psychotherapeutenkammer Bayern oder der Psychotherapeutenkammer Saarland
- Keine Berufsunfähigkeit
Fristen
keine
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
-
Erhebungsbogen des Versorgungswerks für Ingenieure, die Pflichtmitglied ihrer Berufskammer sind
Der Erhebungsbogen kann per Post oder elektronisch, insbesondere per Kontaktformular übermittelt werden (siehe unter „Online-Verfahren“). -
Erhebungsbogen des Versorgungswerks für Ingenieure, die freiwilliges Mitglied der Berufskammer sind
Der Erhebungsbogen kann per Post oder elektronisch, insbesondere per Kontakt-formular übermittelt werden (siehe unter „Online-Verfahren“). -
Erhebungsbogen des Versorgungswerks für Psychotherapeuten
Der Erhebungsbogen kann per Post oder elektronisch, insbesondere per Kontaktformular übermittelt werden (siehe unter „Online-Verfahren“).
Online Verfahren
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Kontaktformular der Bayerischen Ingenieurversorung-Bau mit Psychotherapeutenversorung - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens für Ingenieure
Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die Bayerische Versorgungskammer übermitteln. -
Kontaktformular der Bayerischen Ingenieurversorgung-Bau mit Psychotherapeutenversorgung - Übermittlung des Mitgliedschaftserhebungsbogens für Psychotherapeuten
Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die Bayerische Versorgungskammer übermitteln. -
Kontaktformular des BayernPortals - Übermittlung der Mitgliedschaftserhebungsbögen
Sie können den Mitgliedschaftserhebungsbogen über das Kontaktformular hochladen und an die Bayerische Versorgungskammer übermitteln.
Weiterführende Links
Stand
04.01.2024, 14:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)