Waffen; Anzeige des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe

Online Verfahren

  • Anzeige über den Erwerb von Waffen
    Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte besitzen und gemäß § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 3 Satz 2 bzw. § 14 Abs. 4 Satz 6 des WaffG eine Schusswaffe erworben haben, können Sie hier die Anzeige vornehmen.Der Erwerb von Schusswaffen ist innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen. Die Waffenbesitzkarte ist für einen Eintrag in Ihrer Waffenbehörde vorzulegen.
  • Jagd- und Waffenrecht - Online Terminvereinbarung
    Sie können online einen Terminv für die Bereiche Jagdrecht und Waffenrecht sowie Ordnungsamt allgemein vereinbaren.

Stand

05.12.2024, 09:12 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Landratsamt Aschaffenburg

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