Waffen; Anzeige des Erwerbs einer erlaubnispflichtigen Waffe
Online Verfahren
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Anzeige über den Erwerb von Waffen
Wenn Sie eine Waffenbesitzkarte besitzen und gemäß § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 3 Satz 2 bzw. § 14 Abs. 4 Satz 6 des WaffG eine Schusswaffe erworben haben, können Sie hier die Anzeige vornehmen.Der Erwerb von Schusswaffen ist innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Waffenbehörde anzuzeigen. Die Waffenbesitzkarte ist für einen Eintrag in Ihrer Waffenbehörde vorzulegen. -
Jagd- und Waffenrecht - Online Terminvereinbarung
Sie können online einen Terminv für die Bereiche Jagdrecht und Waffenrecht sowie Ordnungsamt allgemein vereinbaren.
Stand
05.12.2024, 09:12 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Landratsamt Aschaffenburg