Negativattest; Beantragung
Online Verfahren
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Negativattest; Beantragung
Sie können den Antrag auf Bestätigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister (Negativbescheinigung) online übermitteln. -
Negativattest; Beantragung
Sie können den Antrag auf Bestätigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister (Negativbescheinigung) online übermitteln. -
Negativattest; Beantragung
Sie können den Antrag auf Bestätigung über Nichtvorliegen von Eintragungen im Sorgeregister (Negativbescheinigung) online übermitteln.
Stand
04.06.2025, 09:06 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Landratsamt Aschaffenburg