Arzneimittel; Meldung eines Lieferengpasses
Wenn Sie als pharmazeutisches Unternehmen Lieferengpässe bestimmter Humanarzneimittel feststellen, sind Sie dazu verpflichtet, diese zu melden.
Als pharmazeutisches Unternehmen sind Sie dazu verpflichtet, Lieferengpässe von bestimmten Humanarzneimitteln an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu melden. Die Meldungen werden in einer Liste über derzeit knappe Arzneimittel auf der Institutswebseite veröffentlicht. Zu dieser Meldung haben sich Arzneimittelhersteller im Rahmen der "Pharmadialoge", einer Dialogreihe zwischen Bundesregierung und Pharmawirtschaft, selbst verpflichtet.
Die Meldepflicht bei Lieferengpässen gilt nicht für alle Humanarzneimittel in Deutschland, sondern insbesondere für solche, die auf der Liste des BfArM – "Liste der Wirkstoffe, für welche die Selbstverpflichtung zur Meldung von Lieferengpässen gilt" – vermerkt sind oder einen hohen Marktanteil haben. Besonders relevant sind Meldungen über Arzneimittel, die als versorgungsrelevant eingestuft werden und für die es nur wenige Zulassungsinhaber, endfreigebende Hersteller oder Wirkstoffhersteller gibt. Lieferengpässe bei Impfstoffen sind an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden.
Ein Lieferengpass tritt auf, wenn für mehr als 2 Wochen ein Medikament nicht oder nicht im üblichen Umfang geliefert werden kann. Lieferengpässe können zum Beispiel durch Produktionsprobleme entstehen oder dadurch, dass die Nachfrage auf dem Markt kurzfristig das Angebot überschreitet.
Bitte melden Sie Lieferengpässe von Humanarzneimitteln über das Online-Portal "PharmNet.Bund" an das BfArM.
Voraussetzungen
Meldungen über Lieferengpässe müssen für alle Medikamente erfolgen, die folgende Kriterien erfüllen:
- Der Wirkstoff steht auf der "Liste der Wirkstoffe, für welche die Selbstverpflichtung zur Meldung von Lieferengpässen gilt" des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte. Hier sind Arzneimittel zu finden, die
- als versorgungsrelevant eingestuft wurden,
- der gesetzlichen Meldeverpflichtung an Krankenhäuser unterliegen,
- einen Marktanteil von über 25 Prozent haben,
- in der Vergangenheit bereits einen Versorgungsmangel vorzuweisen hatten, oder
- auf der Substitutionsausschlussliste stehen.
Fristen
Bitte melden Sie den Engpass spätestens 6 Monate vor der Entstehung.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Lieferengpassmeldung -
Erforderliche Unterlage/n
Lieferengpassmeldung -
Erforderliche Unterlage/n
Lieferengpassmeldung -
Erforderliche Unterlage/n
Lieferengpassmeldung
Online Verfahren
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PharmNet.Bund - Lieferengpässe
Pharmazeutische Unternehmen können Lieferengpässe bestimmter versorgungsrelevanter Humanarzneimittel online melden. -
PharmNet.Bund - Lieferengpässe
Pharmazeutische Unternehmen können Lieferengpässe bestimmter versorgungsrelevanter Humanarzneimittel online melden. -
PharmNet.Bund - Lieferengpässe
Pharmazeutische Unternehmen können Lieferengpässe bestimmter versorgungsrelevanter Humanarzneimittel online melden.
Weiterführende Links
Stand
23.06.2022, 08:06 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)