Mutterschutz; Beantragung der Erstattung für gezahltes Entgelt

Bei Beschäftigungsverboten von Mitarbeiterinnen im Mutterschutz fallen für Sie als Arbeitgeber zunächst Kosten an, zum Beispiel bei Mutterschaftslohn und Arbeitgeberzuschuss. Eine Erstattung dieser Kosten können Sie bei den gesetzlichen Krankenkassen beantragen. 

Als Arbeitgeber übernehmen Sie für die Zeit des Mutterschutzes Ihrer Mitarbeiterinnen folgende Kosten:

Zuschuss zum Mutterschaftsgeld:

  • Sie zahlen den Unterschiedsbetrag zwischen EUR 13,00 und dem um die gesetzlichen Abzüge verminderten durchschnittlichen kalendertäglichen Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist vor der Entbindung.
  • Einer Mitarbeiterin, deren Beschäftigungsverhältnis während der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung beginnt, zahlen Sie den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld von Beginn des Beschäftigungsverhältnisses an. Die Höhe bemisst sich nach dem vertraglich vereinbarten Arbeitsentgelt.

Zahlung von Mutterschutzlohn: Eine Mitarbeiterin, die wegen des Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen teilweise oder gar nicht beschäftigt werden darf, erhält von Ihnen außerdem einen Mutterschutzlohn. Sie erhält das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft.

Sie können bei den gesetzlichen Krankenkassen die volle Erstattung Ihrer Aufwendungen beantragen für

  • Arbeitgeberzuschüsse zum Mutterschaftsgeld,
  • das Entgelt, das als Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverboten gezahlt wird,
  • die darauf entfallenden, von Ihnen zu tragenden Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Voraussetzungen

  • Eine Mitarbeiterin ist schwanger oder stillend.
  • Es besteht ein Arbeitsverhältnis.
  • Es besteht eine Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse mit Anspruch auf Krankengeld.

Fristen

Es liegen keine Fristen vor.

Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • EinspruchWiderspruch. Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.verwaltungsgerichtliche Klage

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    ärztliches Zeugnis über Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit der schwangeren oder stillenden Mitarbeiterinärztliche Bescheinigung über den errechneten Geburtsterminbei betrieblichem Beschäftigungsverbot Gefährdungsbeurteilung
  • Erforderliche Unterlage/n
    ärztliches Zeugnis über Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit der schwangeren oder stillenden Mitarbeiterinärztliche Bescheinigung über den errechneten Geburtsterminbei betrieblichem Beschäftigungsverbot Gefährdungsbeurteilung
  • Erforderliche Unterlage/n
    ärztliches Zeugnis über Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit der schwangeren oder stillenden Mitarbeiterinärztliche Bescheinigung über den errechneten Geburtsterminbei betrieblichem Beschäftigungsverbot Gefährdungsbeurteilung
  • Erforderliche Unterlage/n
    ärztliches Zeugnis über Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit der schwangeren oder stillenden Mitarbeiterinärztliche Bescheinigung über den errechneten Geburtsterminbei betrieblichem Beschäftigungsverbot Gefährdungsbeurteilung

Weiterführende Links

Stand

14.01.2024, 14:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (siehe BayernPortal)

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