Berufsschüler; Beantragung einer notwendigen auswärtigen Unterbringung in Bayern
Berufsschüler können während der Blockschulphasen an einer Berufsschule eine Unterbringung beantragen.
Kreisfreie Gemeinden oder Landkreise können auswärtigen Berufsschülerinnen und Berufsschülern während ihrer Blockschulphasen an der Berufsschule eine Unterbringung gewähren.
Voraussetzungen
Eine Unterkunft während der Berufsschulzeit kann nur erhalten,
- wer einen Ausbildungsbetrieb oder ein verpflichtend eingerichtetes Berufsgrundschuljahr in Bayern besucht,
- wer kein Umschüler ist und
- wer einen tatsächlichen Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln von mehr als 3 Stunden Hin- und Rückweg erreicht bzw. wer mehr als 12 Stunden vom Wohnort abwesend ist.
Rechtsgrundlagen
Stand
24.09.2024, 14:09 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)