Verkaufsplattformen Die öffentliche Verwaltung kann für die Veräußerung und Versteigerungen von Gütern Verkaufsplattformen nutzen. Leistungen zum Thema Immobilienverwaltung; Immobilienangebote und Immobiliengesuche des Freistaates Bayern Zoll-Auktion; Abgabe eines Angebotes über das digitale Auktionshaus der öffentlichen Verwaltung