Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

1. Änderung sowie Erweiterung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Höhlloch“ der Gemeinde Johannesberg

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB sowie Bekanntmachung der Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden bzw. sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 08.09.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung mit Erweiterung des Bebauungsplans beschlossen.

Geltungsbereich (Lageplan)

Das Plangebiet liegt am südöstlichen Bebauungsrand des Ortsteiles Breunsberg östlich der Kahlgrundstraße/Kreisstraße AB 10. Der Planungsraum umfasst den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Höhlloch“ und die Erweiterung um eine Teilfläche des südlich angrenzenden Grundstücks Fl.Nr. 2663. Die Gebietsgröße beträgt 30.850 m² (rd. 3,09 ha). Die genaue Abgrenzung geht aus der Planzeichnung hervor. Bei der Erweiterungsfläche handelt es sich um eine Streuobstwiese.

Der Vorentwurf i.d.F. vom 01. Oktober 2020 bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, liegt in der Zeit vom

19. Oktober 2020 bis einschließlich 16. November 2020

im Rathaus der Gemeinde Johannesberg, Oberafferbacher Straße 12, 63867 Johannesberg, Erdgeschoss, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Verfahrensart

Regelverfahren gemäß BauGB


Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Die Änderung des Bebauungsplanes aus dem Jahr 1973 begründet sich in erster Linie darin, dass die Festsetzungen nicht den aktuellen städtebaulichen Ansprüchen gerecht werden. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder Befreiungen zugelassen (u. a. bzgl. der Dachneigung, Geschossigkeit, Beheizungsart, Dacheindeckung). Mit der 1. Änderung sollen die Festsetzungen zeitgemäß angepasst werden. Ziel der Erweiterung ist es die „Baulücke“ zwischen den bestehenden Bebauungen zu schließen, um so einen einheitlichen Übergang zwischen geschlossener Bebauung und dem Außenbereich zu erwirken (Abrundung).

Während der Auslegungsfrist kann jedermann den Planentwurf nebst Begründung einsehen und Stellungnahmen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Johannesberg, 15. Oktober 2020
gez.
Peter Zenglein
1. Bürgermeister

Bebauungs- und Grünordnungsplan 1. Änderung Höhlloch

Begründung 1. Änderung Höhlloch