Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Langenacker am Selesweg“ der Gemeinde Johannesberg
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 03.03.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung des Bebauungsplans beschlossen.
Geltungsbereich (Lageplan)
Das Plangebiet befindet sich auf der Geländekuppe westlich der Kirche St. Johannes Enthauptung und umfasst eine Fläche von rd. 3,85 ha. Das Gelände liegt auf einer Höhe von 372,0 bis 365,0 ü. NN und fällt von der Adam-Fell-Straße mit einer Neigung von ca. 10% nach Norden ab. Die geplante Gemeinbedarfsfläche erstreckt sich zwischen der Mühlbergstraße im Osten und der Wegfläche „Seles“ im Westen. Die Adam-Fell-Straße – mit den anliegenden Grün-, Stellplatz- und Versorgungsflächen (Hochbehälter und Pumpstation) bilden den südlichen Abschluss. Im Norden und Westen grenzen landwirtschaftliche Flächen und im Nordosten das Wohnbaugebiet „An der Gellhauserstr/Geröllchetsfeld“ an. Im Südwesten und Süden schließen sich gemischte Bauflächen an. Östlich der Mühlbergstraße befindet sich der Friedhof im Anschluss an die ortsbildprägende Kirche auf der Kuppe. Die genaue Abgrenzung geht aus der Planzeichnung hervor.
Der Vorentwurf i.d.F. vom 18. August 2020 bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, liegt in der Zeit vom
19. Oktober 2020 bis einschließlich 30. Oktober 2020
im Rathaus der Gemeinde Johannesberg, Oberafferbacher Straße 12, 63867 Johannesberg, Erdgeschoss, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Verfahrensart
Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
war die Sicherung des Standortes für die Mehrzweckhalle im Zusammenhang mit der Bildung eines Gemeinde- und Pfarrzentrums westlich der Kirche. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist das Plangebiet als Sondergebiet nach § 11 BauNVO festgesetzt. Zugelassen sind nur Gebäude und Einrichtungen für Schützen-heim, Schule, Mehrzweckhalle, Pfarr- und Gemeindezentrum. Die überbaubaren Flächen sind durch die Festsetzung von drei Baufenstern bestimmt. Zwischenzeitlich haben sich in diesem Areal zahlreiche Einrichtungen, die der Allgemeinheit dienen, entwickelt. Neben den schulischen Gebäuden und Anlagen der Mühl-berg-Grundschule mit Hort, Turnhalle und Freisportanlage befinden sich die Kinderkrippe und die Pflegetagesstätte sowie der öffentliche Parkplatz innerhalb der Sondergebietsfläche.
Während der Auslegungsfrist kann jedermann den Planentwurf nebst Begründung einsehen und Stellungnahmen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.
Johannesberg, 15. Oktober 2020
gez.
Peter Zenglein
1. Bürgermeister
Bebauungs- und Grünordnungsplan 1. Änderung Langenacker am Selesweg