Schulbetreuung
Beschäftigte der Öffentlichen Verwaltung können für Kinder im schulpflichtigen Alter Schulbetreuungsangebote des Arbeitgebers nutzen.
Beschäftigte der Öffentlichen Verwaltung können für Kinder im schulpflichtigen Alter Schulbetreuungsangebote des Arbeitgebers nutzen.