Vergaberechtliche Rahmenbedingungen
Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Aufträgen an vergaberechtliche Rahmenbedingungen (z. B. den Verdingungsordnungen und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gebunden.
Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Aufträgen an vergaberechtliche Rahmenbedingungen (z. B. den Verdingungsordnungen und dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gebunden.