Ausschreibungen unterhalb der EU-Schwellenwerte
Bei Ausschreibungen, deren Volumen bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten, ist es zulässig, diese nur national zu veröffentlichen.
Bei Ausschreibungen, deren Volumen bestimmte Schwellenwerte nicht überschreiten, ist es zulässig, diese nur national zu veröffentlichen.