Die Grundsteuer wurde reformiert. Bis 2024 berechnete sich die Grundsteuer noch nach den Einheitswerten, ab 2025 berechnet sie sich dann nach den neuen Berechnungsgrundlagen, den sog. Äquivalenzbeträgen. Für Grundstücke wird in Bayern ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt.

Die neuen Berechnungsgrundlagen wurden von den Finanzämtern ermittelt. Hierzu waren alle Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Aus diesen Erklärungen heraus wurden vom Finanzamt Messbescheide erlassen. Diese werden mit dem Hebesatz multipliziert und von den Gemeinden dann als Grundsteuerbescheide festgesetzt.

Wir haben eine Liste der ermittelten Messbescheide erhalten. Wie sich diese einzelnen Messbescheide zusammensetzen, können wir jedoch im Einzelfall nicht nachvollziehen.

Wir sind verpflichtet, die Grundsteuer für das Jahr 2025 auf Grundlage der aktuellen Grundsteuermessbescheide festzusetzen. Die Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2025 und Folgejahre werden durch die Gemeinde Johannesberg Mitte Dezember versandt.

Eine Änderung des Messbetrages durch die Gemeinde Johannesberg ist rechtlich unzulässig.

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass Änderungen zu dem Grundsteuermessbescheid ausschließlich beim zuständigen Finanzamt möglich sind. Bitte reichen Sie Ihr Änderungsvorbringen schriftlich beim Finanzamt Aschaffenburg, Auhofstraße 13, 63741 Aschaffenburg ein.

Sobald der Gemeinde Johannesberg ein geänderter Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes vorliegt, werden wir die Grundsteuer auf der Grundlage dieses Messbescheides ändern und neu festsetzen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind die im Grundsteuerbescheid ausgewiesenen Grundsteuerbeträge zur Zahlung fällig.

Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie die verschiedenen Möglichkeiten für den Antrag einer Neuberechnung Ihres Messbetrages.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass Änderungen am Messbetrag nur durch das Finanzamt möglich sind.

Bitte haben Sie Verständnis: Unsere Mitarbeiter können Ihnen keine Fragen zu evtl. Messbeträgen beantworten. Wir haben nicht die erforderlichen Unterlagen. Diese liegen ausschließlich beim Finanzamt. Auch nur dieses kann verbindliche Auskünfte zum Messebetrag und dessen Berechnung erteilen.

Sollten Sie jedoch Fragen zur Fälligkeit der Grundsteuer, Hebesatz oder bezüglich des Sepa-Lastschriftmandats haben wenden Sie sich bitte ebenfalls schriftlich an die Gemeinde Johannesberg, Oberafferbacher Straße. 12, 63867 Johannesberg oder per Mail an steueramt@johannesberg.de.

Neben dem Finanzamt Aschaffenburg (Tel.: 06021 492-0) haben die Finanzbehörden eine bayernweite Informations-Hotline zur Grundsteuer (Tel.: 089 / 30 70 00 77 (Mo, Do: 09:00-16:00 Uhr, Di, Mi, Fr.: 09:00-13:00 Uhr)) geschaltet.