In der Gemeinderatssitzung vom 25.04.2023 wurde aufgrund der Empfehlung des Finanzausschusses vom 29.03.2023 u.a. beschlossen den Hebesatz der Grundsteuer A (alle Grundstücke, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden) von 300 v.H. auf 330 v.H. zu erhöhen. Diese Erhöhung wurde mit Verabschiedung der Haushaltssatzung 2023 in der Sitzung des Gemeinderats vom 25.04.2023 vollzogen.

Weiterhin wurde beschlossen die Grundsteuer B (alle Grundstücke, außer die, die land- und forstwirtschaftlich genutzt werden) von 320 v. H. auf 350 v. H.  zu erhöhen.

Aufgrund dieser Erhöhungen werden allen Grundstückseigentümern in den nächsten Tagen neue Grundsteuerbescheide zugestellt.

Da die technische Umsetzung zu den Fälligkeitsterminen 15.02.2023 und 15.05.2023 noch nicht realisiert werden konnte, war am 15.02.2023 und am 15.05.2023 noch der alte Betrag der Grundsteuer zur Zahlung fällig. Der aus der Erhöhung resultierende Differenzbetrag, wird am 24.07.2023 zur Zahlung fällig.

Zu den weiteren Fälligkeitsterminen zum 15.08. und 15.11.2023 werden dann die erhöhten Grundsteuerbeträge festgesetzt.

Die Erhöhung und die neuen Grundsteuerraten entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid.

Barzahler werden gebeten, den jeweiligen Betrag auf eines der gemeindlichen Konten zu überweisen.

Um kostenpflichtige Mahnungen zu vermeiden, wird um pünktliche Zahlung gebeten. Bei verspäteter Zahlung ist die Verwaltung gesetzlich verpflichtet, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.

Gebührenschuldner, die der Gemeinde Johannesberg einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird der Betrag zum Fälligkeitstermin automatisch vom Konto abgebucht.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen unsere Frau Bittel, unter der Tel.-Nr. 06021/348522 täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr gerne zur Verfügung.