Klimaschutz und Anpassung der Wälder an den Klimawandel sind eine nationale Aufgabe von gesamtgesellschaftlichem Interesse. Dem Erhalt der Wälder als wichtige Kohlenstoffspeicher und der nachhaltigen Waldbewirtschaftung kommen hierbei eine besondere Bedeutung zu.

Um Waldbesitzende zu unterstützen, diese Aufgabe zu meistern, hat die Bundesregierung die Zuwendung „Klimaangepasstes Waldmanagement“ geschaffen.

Zielrichtung: Klimaresilienz
Zweck der Zuwendung sind der Erhalt, die Entwicklung und die Bewirtschaftung von Wäldern, die an den Klimawandel angepasst (klimaresilient) sind. Nur klimaresiliente Wälder sind dauerhaft in der Lage, neben der CO2-Bindung in Wäldern und Holz auch die anderen Ökosystemleistungen (z. B. Schutz der Biodiversität, Erholung der Bevölkerung, Erbringung von weiteren Gemeinwohlleistungen sowie die Rohholzbereitstellung) zu erfüllen.

Kriterien
Gegenstand der Zuwendung ist die nachgewiesene Einhaltung von übergesetzlichen und über derzeit bestehende Zertifizierungen hinausgehenden Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement, mit dem Ziel, Wälder mit ihrem wertvollen Kohlenstoffspeicher zu erhalten, nachhaltig und naturnah zu bewirtschaften und an die Folgen des Klimawandels stärker anzupassen. Dabei ist für die Resilienz der Wälder und ihrer Klimaschutzleistung als Grundvoraussetzung auch ihre Biodiversität zu erhöhen. Ebenso dazu gehören auch die Planung und die Vorbereitung des klimaangepassten Waldmanagements.

  1. Vorausverjüngung ist Pflicht
  2. Vorfahrt für Naturverjüngung geben
  3. Standortheimische Baumarten verwenden
  4. Natürliche Entwicklung auf kleinen Freiflächen zulassen
  5. Größere Baumartendiversität schaffen
  6. Große Kahlflächen vermeiden
  7. Mehr Totholz für mehr Leben
  8. Mehr Lebensräume mit Habitatbäumen schaffen
  9. Größerer Rückegassenabstand: Begrenzung der Bodenverdichtung
  10. Pflanzen natürlich gesund erhalten
  11. Wasserhaushalt verbessern
  12. Raum für natürliche Waldentwicklung geben

Informationen/Antragstellung
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen. Einen Antrag für juristische, rechtsfähige Personen stellen zum Beispiel:

  • Unternehmen
  • Vereine
  • Organisationen und Zusammenschlüsse
  • GbR
  • Kommunen und Landkreise

 

Einen Antrag für natürliche Personen stellen zum Beispiel:

  • Privatpersonen (z. B. Max Mustermann)
  • Erben-/Besitzgemeinschaften (Antrag durch den Bevollmächtigten unter Angabe des Namens der Erben-/Besitzgemeinschaft im Namenszusatz)
  • Einzelunternehmen

Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse können Anträge stellen, wenn sie selbst Bewirtschafter der zu fördernden Waldfläche sind. Weiterhin können sie bei der Antragstellung auch als Bevollmächtigte für ihre Mitglieder auftreten.

 

 

Weitere Informationen finden Interessierte hier: