Photovoltaik-Speicher; Beantragung einer Förderung für die Installation eines Stromspeichers in Verbindung mit einer Photovoltaik-Anlage
PV-Speicher-Programm seit dem 22. April 2022 eingestellt. Die bis zur Schließung des Programms ordnungsgemäß eingegangenen Anträge werden von den Bewilligungsstellen so schnell wie möglich abgearbeitet.
Um die dezentrale Energiewende zu unterstützen und aktiv zum Klimaschutz beizutragen, hat die Bayerische Staatsregierung das 10.000-Häuser-Programm aufgelegt. Damit sollen Gebäudeeigentümer von selbstgenutzten Ein-und Zweifamilienhäusern motiviert werden, den Anteil der erneuerbaren Energien zu erhöhen. Gefördert wird im Programmteil "PV-Speicher-Programm" die Installation eines neuen Stromspeichers in Verbindung mit einer neuen Photovoltaik-Anlage.
GegenstandDie Förderung erfolgt für die Erst- oder Ergänzungsinstallation eines neuen Batteriespeichers jeweils in Verbindung mit einer neuen Photovoltaikanlage.
ZuwendungsempfängerAntragsberechtigt sind natürliche Personen, die spätestens bei Einreichung des Verwendungsnachweises Eigentümer eines selbst genutzten oder teilweise vermieteten Wohngebäudes sind oder zumindest den notariellen Kaufvertrag über dieses Wohngebäude vorlegen können. Der Zuwendungsempfänger muss nach Abschluss der Maßnahme seinen Erstwohnsitz in dem Wohngebäude haben.
Art und HöheDie Förderung wird auf Antrag als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt.
Je nach Kapazität des neuen Batteriespeichers (kWh) und der Leistung der neuen PV-Anlage (kWp) kann eine Förderung zwischen 500 und 2.375 EUR beantragt werden. Die Förderhöhe richtet sich jeweils nach dem geringeren Wert, d.h. wenn der Batteriespeicher eine geringere Kapazität (in kWh) hat, als die PV-Anlage Leistung (in kWp) aufweist, dann wird der Wert des Batteriespeichers als Berechnungsgrundlage verwendet und umgekehrt.
Die Fördersätze sind von der nutzbaren Kapazität der Batteriespeicher und der Leistung der PV-Anlage abhängig:
- 5,0 bis 5,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 5,0 kWp (PV-Anlage):
500 EUR - 6,0 bis 6,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 6,0 kWp (PV-Anlage):
575 EUR - 7,0 bis 7,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 7,0 kWp (PV-Anlage):
650 EUR - 8,0 bis 8,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 8,0 kWp (PV-Anlage):
725 EUR - 9,0 bis 9,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 9,0 kWp (PV-Anlage):
800 EUR - 10,0 bis 10,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 10,0 kWp (PV-Anlage):
875 EUR - 11,0 bis 11,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 11,0 kWp (PV-Anlage):
950 EUR - 12,0 bis 12,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 12,0 kWp (PV-Anlage):
1.025 EUR - 13,0 bis 13,9 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 13,0 kWp (PV-Anlage):
1.100 EUR - usw.
- ab 30,0 kWh (Batteriespeicher) und ≥ 30,0 kWp (PV-Anlage):
2.375 EUR
Voraussetzungen
Um eine Förderung im Programmteil "PV-Speicher-Programm" zu erhalten, müssen unter anderem folgende wesentlichen Fördervoraussetzungen erfüllt sein:
- Zum Zeitpunkt der elektronischen Antragstellung wurde noch kein Auftrag für die zu installierende Anlagentechnik erteilt.
- Es handelt sich beim Batteriespeicher und der PV-Anlage jeweils um eine Erst- oder Ergänzungsinstallationen von Neuanlagen.
- Das Gebäude umfasst maximal zwei Wohneinheiten (Ein- und Zweifamilienhäuser), wobei mindestens eine Wohneinheit selbstbewohnt sein muss.
- Der/Die Antragsteller/-in ist eine natürliche Person.
- Der/Die Antragsteller/-in ist spätestens bei Einreichung des Verwendungsnachweises (Mit-)Eigentümer/-in des Gebäudes.
- Das Gebäude ist aktuell oder spätestens bei Einreichung des Verwendungsnachweises der Erstwohnsitz des Antragstellers/der Antragstellerin.
- Der/Die Antragsteller/-in trägt alle förderrelevanten Investitionskosten.
- Für das zu installierende PV-Speicher-System wurde keine Förderung über den Technik-Bonus T3 im Programmteil EnergieSystemHaus des 10.000-Häuser-Programms beantragt.
Fristen
Der Online-Antrag auf der Antragsplattform muss vor Erteilung des ersten Auftrags an den Fachbetrieb gestellt werden.
Die vollständigen Antragsunterlagen müssen innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach dem Online-Antrag unterschrieben bei der zuständigen Bewilligungsstelle eingereicht werden. Die Maßnahme muss regulär innerhalb von 18 Monaten nach dem bestätigten Eingang des Online-Antrags abgeschlossen sein. Spätestens sechs Monate nach Beendigung der Maßnahme (Fertigstellung/Inbetriebnahme) ist der unterschriebene Verwendungsnachweis bei der zuständigen Bewilligunsstelle einzureichen (postalisch oder als Scan per E-Mail).
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelfe
Formulare
- EnergieBonusBayern - Programmteil PV-Speicher-Programm: Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag
- EnergieBonusBayern - Programmteil PV-Speicher-Programm: Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag
- EnergieBonusBayern - Programmteil PV-Speicher-Programm: Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag
Unterlagen
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Angebot eines Fachbetriebes über die beantragte Maßnahme
(muss gemeinsam mit den unterschriebenen Antragsunterlagen eingereicht werden) - Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag (inkl. Rechnung(en) des Fachbetriebes)
Weiterführende Links
-
10.000-Häuser-Programm
Förderrichtlinien, Technische Merkblätter, weitere Bestimmungen und Entscheidungshilfen, usw. -
Energieförderung
Informationen zum PV-Speicher-Programm im Rahmen der Energieförderung auf der Seite des bayerischen Wirtschaftsministeriums
Stand
03.01.2024, 10:01 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)