Lkw-Maut; Zahlung

Wenn Ihr Lkw mindestens 7,5 Tonnen wiegt und Sie eine Bundesstraße oder Bundesautobahn in Deutschland befahren wollen, müssen Sie vorher eine Mautgebühr zahlen.

Sie müssen die Maut nur bezahlen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug oder eine Fahrzeugkombination handelt, die entweder

  • für den Güterkraftverkehr bestimmt ist oder
  • die für den Güterkraftverkehr verwendet wird.

Für beide Varianten gilt ein zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger von mindestens 7,5 Tonnen.

Für den Güterverkehr bestimmte Fahrzeuge erkennen Sie anhand typischer Aufbaumerkmale, beispielsweise bei Sattelkraftfahrzeugen oder Lastkraftwagen. Die Mautpflicht besteht auch dann, wenn

  • es sich um eine Privatfahrt handelt,
  • tatsächlich Güter befördert werden oder es sich um eine Leerfahrt handelt,
  • die Güterbeförderung gewerblich oder zu eigenen Zwecken (Werkverkehr) erfolgt oder
  • das betreffende Kfz von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.

Ausnahmen von der Mautpflicht gibt es für Einsätze im:

  • Straßenunterhaltungsdienst,
  • Straßenbetriebsdienst,
  • bei der Straßenreinigung und im Winterdienst, sofern diese öffentliche beauftragt wurden,
  • für Feuerwehr- und Polizeifahrzeuge,
  • für Fahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes und
  • für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die nur zur Verrichtung von Arbeiten und nicht für Gütertransporte im gewerblichen Güterkraftverkehr oder Werkverkehr eingesetzt werden.

Hinweis: Elektrofahrzeuge sind von der Maut befreit und gasbetriebene Fahrzeuge sind bis zum 31.12.2020 von der Maut befreit.

Voraussetzungen

Sie fahren mit einem mautpflichtigen Fahrzeug auf Bundesautobahnen oder Bundesstraßen.

Fristen

Die Lkw-Maut muss vor der Benutzung des mautpflichtigen Straßennetzes bezahlt werden.

Kosten

Die Höhe der Maut variiert je nach:

  • der Anzahl zurückgelegter Kilometer,
  • der Gewichtsklasse und der Anzahl der Achsen,
  • der Schadstoffklasse des Fahrzeuges und
  • einer Lärmbelästigungspauschale.

Die für Ihr Fahrzeug zutreffenden Mautsätze sind in der „Tarif-Übersicht 2019“ von Toll Collect zusammengefasst.

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

Online Verfahren

Weiterführende Links

Stand

09.01.2024, 07:01 Uhr

Redaktionell verantwortlich

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