Bildungsgutschein; Beantragung
Wenn Sie arbeitslos sind und sich weiterbilden möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein bekommen.
Mit einem Bildungsgutschein kann die Bundesagentur für Arbeit die Kosten Ihrer beruflichen Weiterbildung übernehmen. Bevor Sie einen Bildungsgutschein bekommen, prüft die Arbeitsagentur mit Ihnen gemeinsam, ob eine Weiterbildung für Sie notwendig ist. Einen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein haben Sie nicht.
Sie können den Bildungsgutschein bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, wenn sie für die Weiterbildungsförderung zugelassen ist.
Auch die Weiterbildungsmaßnahme selbst muss zugelassen sein und zum Bildungsgutschein passen. Der Bildungsgutschein legt unter anderem fest:
- das Bildungsziel,
- die Dauer bis zum Erreichen des Bildungsziels,
- die Inhalte der Qualifizierung,
- den regionalen Geltungsbereich und
- die Gültigkeitsdauer, in der der Bildungsgutschein eingelöst werden und die Teilnahme begonnen haben muss.
Der Bildungsgutschein gilt grundsätzlich an Ihrem Wohnort und an Orten, die Sie täglich von zu Hause aus erreichen können. Die Agentur für Arbeit kann auch die nötigen Fahrkosten übernehmen.
Wenn Ihre Arbeitslosigkeit auch ohne Weiterbildung beendet werden kann oder es andere, besser geeignete Instrumente gibt, wird Ihnen Ihre Arbeitsagentur andere Möglichkeiten vorschlagen.
Wenn Ihnen die Agentur für Arbeit während des Kurses Vermitt-lungsangebote macht, müssen Sie diese wahrnehmen, auch wenn Sie eine Weiterbildung absolvieren.
Auch wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, können Sie auch nach einem Bildungsgutschein fragen. Ansprechpartner ist dann das Jobcenter. Ein Rechtsanspruch darauf besteht jedoch nicht.
Voraussetzungen
Sie müssen in der Regel mindestens drei Jahre berufstätig gewesen sein und an einer Beratung durch die Agentur für Arbeit teilgenommen haben.
Ein Bildungsgutschein kann Ihnen dann ausgestellt werden, wenn
- die Weiterbildung notwendig ist, um Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden oder eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden,
- die Weiterbildung im Gespräch als die "am besten geeignete Maßnahme" festgelegt wurde,
- die Weiterbildung mit großer Wahrscheinlichkeit Ihre Arbeitslosigkeit vermeidet oder beendet,
- wenn Sie in "erheblichem Umfang“ selbst versucht haben, Ihre Arbeitslosigkeit zu beenden,
- die Bildungsmaßnahme und der Bildungsträger zugelassen sind und
- Sie mit dem von Ihnen gewählten Kurs das Bildungsziel erreichen können, das Sie mit Ihrer Arbeitsagentur vorher festgelegt haben.
Fristen
Gültigkeit des Bildungsgutscheins: 1 bis 3 Monate
Kosten
keine
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
LebenslaufZeugnisse -
Erforderliche Unterlage/n
LebenslaufZeugnisse -
Erforderliche Unterlage/n
LebenslaufZeugnisse -
Erforderliche Unterlage/n
LebenslaufZeugnisse
Weiterführende Links
Stand
22.08.2024, 06:08 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesagentur für Arbeit (siehe BayernPortal)