Gewerbliche Postbeförderung; Beantragung einer Lizenz
Wenn Sie gewerblich Briefe befördern möchten, müssen Sie dafür eine Erlaubnis beantragen.
Sie brauchen immer dann eine Lizenz für die gewerbliche Beförderung von Briefen, wenn Sie Briefsendungen einsammeln, weiterleiten oder ausliefern. Für diese Erlaubnis müssen sie nachweisen, dass Sie über die nötige Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde verfügen.
Wenn Sie nur als Gehilfe für einen lizenzierten Postdienstleister Briefsendungen befördern, brauchen Sie keine Lizenz. Auch wenn Sie Briefe befördern, die einer anderen Sendung beigefügt sind und ausschließlich deren Inhalt betreffen (zum Beispiel eine Rechnung), brauchen Sie keine Erlaubnis.
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihr Gewerbe angemeldet haben
- Sie dürfen nicht überschuldet oder zahlungsunfähig sein
- Sie müssen nachweisen, dass Sie die Anforderungen an Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde erfüllen
Fristen
keine
Kosten
Abhängig vom Umfang der beantragten Dienstleistungen und von der Unternehmensform: EUR 175 - 700
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
-
Erforderliche Unterlage/n
Ausführliche Beschreibung Ihrer GeschäftsideeGewerbeanmeldung (in Kopie, aktuell)HandelsregisterauszugWeitere Unterlagen (zum Beispiel Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft) nach Aufforderung -
Erforderliche Unterlage/n
Ausführliche Beschreibung Ihrer GeschäftsideeGewerbeanmeldung (in Kopie, aktuell)HandelsregisterauszugWeitere Unterlagen (zum Beispiel Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft) nach Aufforderung -
Erforderliche Unterlage/n
Ausführliche Beschreibung Ihrer GeschäftsideeGewerbeanmeldung (in Kopie, aktuell)HandelsregisterauszugWeitere Unterlagen (zum Beispiel Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft) nach Aufforderung -
Erforderliche Unterlage/n
Ausführliche Beschreibung Ihrer GeschäftsideeGewerbeanmeldung (in Kopie, aktuell)HandelsregisterauszugWeitere Unterlagen (zum Beispiel Führungszeugnis, Gewerbezentralregisterauskunft) nach Aufforderung
Weiterführende Links
Stand
22.04.2025, 08:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (siehe BayernPortal)