Kinderwunschbehandlung; Beantragung einer Förderung
Sie können eine Zuwendung für Ihre Kinderwunschbehandlung (In-Vitro-Fertilisations (IVF)- oder Intrazytoplasmatische Spermieninjektions (ICSI)-Behandlung) beantragen.
Gefördert werden Kosten von Kinderwunschbehandlungen nach Art der In-Vitro-Fertilisation (IVF) und der Intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) für den ersten bis vierten Behandlungszyklus. Ziel dabei ist es, Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch den Zugang zur Reproduktionsmedizin zu erleichtern.
GegenstandDie Paare erhalten einen Zuschuss zu den Kosten der Kinderwunschbehandlung, abhängig von den bei ihnen verbleibenden Behandlungskosten nach Abrechnung mit ihrer Krankenkasse.
ZuwendungsempfängerZuwendungsempfänger sind heterosexuelle Ehepaare oder heterosexuelle Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben. Dabei müssen beide Partner das 25. Lebensjahr vollendet haben. Die Frau darf noch nicht das 40., der Mann noch nicht das 50. Lebensjahr vollendet haben.
Das Paar muss seinen gemeinsamen Hauptwohnsitz in Bayern haben.
Bei nicht verheirateten Paaren muss eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft vorliegen. Eine auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft lässt keine weitere Lebensgemeinschaft zu und zeichnet sich durch eine innere Bindung aus. Sie ist dann anzunehmen, wenn – nach der Erklärung des nicht verheirateten Paares – es in einer festgefügten Partnerschaft zusammenlebt und der nicht verheiratete Mann erklärt, dass er die Vaterschaft an dem durch die reproduktionsmedizinische Maßnahme gezeugten Kind anerkennen wird.
Art und HöheDie Zuwendung für Ehepaare beträgt für alle vier Behandlungszyklen jeweils bis zu 50 Prozent des verbleibenden Eigenanteils, für Paare in nichtehelicher Lebensgemeinschaft für den ersten bis dritten Behandlungszyklus bis zu 25 Prozent, für den vierten Behandlungszyklus bis zu 50 Prozent des verbleibenden Selbstkostenanteils.
Die Höchstbeträge für alle Paare betragen bei IVF-Behandlung im ersten bis dritten Behandlungszyklus 800 Euro, im vierten Behandlungszyklus 1.600 Euro, bei ICSI-Behandlung im ersten bis dritten Behandlungszyklus 900 Euro, im vierten Behandlungszyklus 1.800 Euro.
Voraussetzungen
Weitere Voraussetzungen neben den unter „Zuwendungsempfänger“ benannten sind:
- Es muss eine ärztliche Beratung über die medizinischen und psychosozialen Aspekte der Kinderwunschbehandlung stattgefunden haben. Diese Beratung wird in der Regel durch den behandelnden Facharzt oder die behandelnde Fachärztin erfolgen, bevor Sie die Überweisung zu einer Kinderwunschklinik erhalten. Beachten Sie dabei bitte, dass der beratende Arzt bzw. die beratende Ärztin die Kinderwunschbehandlung nicht selbst durchführen darf.
- Es werden lediglich die eigenen Ei- und Samenzellen des Paares für die Behandlung verwendet.
- Eine ärztliche Erklärung (Attest) Ihres Facharztes (z. B. Frauenarzt) oder der Kinderwunschklinik muss vorliegen, nach der die Kinderwunschbehandlung erforderlich ist und hinreichende Aussicht besteht, dass durch die Behandlung eine Schwangerschaft herbeigeführt wird.
- Die Kinderwunschbehandlung muss in einer Klinik oder bei einem Arzt/einer Ärztin mit Sitz in Bayern bzw. einem angrenzenden Bundesland (Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen, Sachsen) durchgeführt werden. Bei Paaren, bei welchen ein Antragsteller einen Anspruch für den konkreten Behandlungszyklus gegenüber seiner gesetzlichen Krankenversicherung hat, hat die Behandlung in einer Klinik bzw. Praxis mit Genehmigung nach §121a SGBV zu erfolgen.
- Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen: Rezepte für den Behandlungszyklus, für den eine Förderung beantragt wird, dürfen erst dann eingelöst werden, wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben.
Fristen
Rechtsgrundlagen
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§ 27a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
Künstliche Befruchtung
Formulare
- Ärztliche Bescheinigung zur Erforderlichkeit von Maßnahmen der Reproduktionsmedizin
- Ärztliche Bescheinigung zur Erforderlichkeit von Maßnahmen der Reproduktionsmedizin
- Ärztliche Bescheinigung zur Erforderlichkeit von Maßnahmen der Reproduktionsmedizin
Unterlagen
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Bitte reichen Sie folgende Anlagen mit Ihrem Antrag ein:
- Bitte reichen Sie als Anlagen zu Ihrem Antrag nur Kopien ein. Originale werden nicht zurückgeschickt. - Von Antragstellern, die miteinander verheiratet sind: Von allen Eheparen: Kopie der HeiratsurkundeZBFS-Forumular "Ärztliche Bescheinigung zur Erforderlichkeit" Von gesetzlich Krankenversicherten zusätzlich: Für den ersten bis dritten Behandlungszyklus: der durch die gesetzliche Krankenversicherung genehmigte Behandlungsplan mit den voraussichtlich entstehenden BehandlungskostenBegleitschreiben Krankenkasse Ehefrau zum BehandlungsplanBegleitschreiben Krankenkasse Ehemann zum Behandlungsplan Für den vierten Behandlungszyklus: Behandlungsplan mit den voraussichtlich entstehenden Kosten (Kostenvoranschlag) Von privat Krankenversicherten, Beihilfe-/Heilfürsorgeberechtigten und Anspruchsberechtigten gegenüber sonstigen Leistungsträgern zusätzlich: Behandlungsplan mit den voraussichtlich entstehenden Kosten (Kostenvoranschlag)Kostenübernahmeerklärungen oder Negativbescheid Bei Antragstellern, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben: Von allen Antragstellern: Behandlungsplan mit den voraussichtlich entstehenden Kosten (Kostenvoranschlag)ZBFS-Forumular "Ärztliche Bescheinigung zur Erforderlichkeit" Von privat Krankenversicherten, Beihilfe-/Heilfürsorgeberechtigten und Anspruchsberechtigten gegenüber sonstigen Leistungsträgern zusätzlich: Kostenübernahmeerklärungen oder Negativbescheid -
Bitte reichen Sie folgende Anlagen mit Ihrem Antrag ein:
- Bitte reichen Sie als Anlagen zu Ihrem Antrag nur Kopien ein. Originale werden nicht zurückgeschickt. - Von Antragstellern, die miteinander verheiratet sind: Von allen Eheparen: Kopie der HeiratsurkundeZBFS-Forumular "Ärztliche Bescheinigung zur Erforderlichkeit" Von gesetzlich Krankenversicherten zusätzlich: Für den ersten bis dritten Behandlungszyklus: der durch die gesetzliche Krankenversicherung genehmigte Behandlungsplan mit den voraussichtlich entstehenden BehandlungskostenBegleitschreiben Krankenkasse Ehefrau zum BehandlungsplanBegleitschreiben Krankenkasse Ehemann zum Behandlungsplan Für den vierten Behandlungszyklus: Behandlungsplan mit den voraussichtlich entstehenden Kosten (Kostenvoranschlag) Von privat Krankenversicherten, Beihilfe-/Heilfürsorgeberechtigten und Anspruchsberechtigten gegenüber sonstigen Leistungsträgern zusätzlich: Behandlungsplan mit den voraussichtlich entstehenden Kosten (Kostenvoranschlag)Kostenübernahmeerklärungen oder Negativbescheid Bei Antragstellern, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben: Von allen Antragstellern: Behandlungsplan mit den voraussichtlich entstehenden Kosten (Kostenvoranschlag)ZBFS-Forumular "Ärztliche Bescheinigung zur Erforderlichkeit" Von privat Krankenversicherten, Beihilfe-/Heilfürsorgeberechtigten und Anspruchsberechtigten gegenüber sonstigen Leistungsträgern zusätzlich: Kostenübernahmeerklärungen oder Negativbescheid -
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Online Verfahren
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Kinderwunschbehandlung - Online-Antrag Förderung
Sie können eine Zuwendung für Ihre Kinderwunschbehandlung online beantragen. -
Kinderwunschbehandlung - Online-Auszahlungsantrag
Der Auszahlungsantrag kann nur dann gestellt werden, wenn ein Zuwendungsbescheid vorliegt und der mit diesem Bescheid bewilligte Behandlungszyklus abgeschossen und mit allen beteiligten Krankenkassen abgerechnet worden ist.
Weiterführende Links
Stand
27.10.2023, 10:10 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)