Baukindergeld; Beantragung

Wenn Sie für Ihre Familie Wohnimmobilien für den eigenen Bedarf kaufen oder bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Baukindergeld beantragen.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) fördert selbstgenutztes Wohneigentum von Familien mit Kindern und Alleinerziehenden.

Sie können für jedes Kind unter 18 Jahren, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, EUR 12.000 Baukindergeld bekommen für:

  • den Neubau oder Kauf von selbst genutzten Häusern oder Eigentumswohnungen.

Kein Baukindergeld bekommen Sie:

  • wenn
    • alle Ihre Kinder 18 Jahre und älter sind oder
    • Ihre Kinder nicht mehr in Ihrem Haushalt leben und
    • Sie keinen Anspruch mehr auf Kindergeld haben.
  • wenn Sie schon einmal Baukindergeld für eine andere Wohnimmobilie bekommen haben,
  • wenn Sie bereits eine Wohnimmobilie besitzen,
  • für Ferien-/Wochenendhäuser und Ferienwohnungen,
  • wenn Ihnen das Wohneigentum übertragen wird, zum Beispiel durch
    • (vorweggenommene) Erbfolge,
    • testamentarische Verfügung oder
    • Schenkung.
  • bei Kauf oder Übertragung von Eigentum zwischen
    • Ehegatten,
    • Lebenspartnern oder
    • Partnern einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft.
  • bei Kauf oder Übertragung von Eigentum zwischen Verwandten eines Haushaltsmitgliedes in gerader Linie, zum Beispiel
    • Kinder,
    • Eltern,
    • Großeltern oder
    • Urgroßeltern.
  • wenn Sie Ihr Wohneigentum von einem Haushaltsmitglied kaufen.

Baukindergeld können Sie nur bekommen, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten:

  • bei Familien oder Alleinerziehenden mit einem Kind: Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen darf maximal EUR 90.000 Euro im Jahr betragen
  • bei Familien oder Alleinerziehenden mit mehreren Kindern: Die Grenze erhöht sich jeweils um EUR 15.000. Beispiel: Bei zwei Kindern darf Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal EUR 105.000 Euro im Jahr betragen (EUR 90.000 + EUR 15.000).

Das Baukindergeld wird als Zuschuss gezahlt:

  • für jedes förderfähige Kind unter 18 Jahren: EUR 1.200 pro Jahr und
  • 10 Jahre lang.

Für jedes weitere förderfähige Kind bekommen Sie jeweils EUR 12.000 in 10 Jahren zusätzlich.

Wenn Sie aus Ihrer geförderten Wohnimmobilie

  • ausziehen,
  • sie vermieten oder
  • verkaufen,

erfüllen Sie die Förderbedingungen nicht mehr. Sie müssen die KfW Bankengruppe sofort schriftlich darüber informieren. Sie bekommen dann kein Baukindergeld mehr.

Die Antragstellung für das Baukindergeld erfolgt im Zuschussportal der KfW Bankengruppe.

Hinweis
Eine Antragstellung ist nur im Rahmen verfügbarer Bundesmittel möglich. Auf eine Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Voraussetzungen

Sie können das Baukindergeld beantragen, wenn

  • Sie (Mit-)Eigentümerin oder (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden sind,
  • Sie selbst kindergeldberechtigt sind oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt leben,
  • in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind lebt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre ist und für das eine Kindergeldberechtigung im Haushalt besteht.

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Haushaltseinkommen darf maximal EUR 90.000 im Jahr bei einem Kind betragen (Einkommenshöchstgrenze). Für jedes weitere Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, unter 18 Jahren erhöht sich Ihre Einkommenshöchstgrenze um jeweils EUR 15.000.
  • Sie dürfen den Kaufvertrag Ihrer Wohnimmobilie frühestens am 1.1.2018 unterzeichnet haben. Beim Bau eines Hauses in Eigenregie darf Ihre Baugenehmigung frühestens am 1.1.2018 erteilt worden sein.
  • Ihr neues Eigenheim oder Ihre Eigentumswohnung muss sich in Deutschland befinden. Ihre Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle.
  • Ihr neues Zuhause muss zum Zeitpunkt der Antragstellung Ihre einzige Wohnimmobilie sein.
  • Sie haben noch kein Baukindergeld für eine andere Wohnimmobilie bekommen.
  • zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen alle Haushaltsmitglieder in der geförderten Wohnimmobilie mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sein.
  • Die Kosten Ihrer Wohnimmobilie ohne Erwerbsnebenkosten müssen höher als die Förderung durch das Baukindergeld sein.

Hinweise
Ob Sie Baukindergeld erhalten und für wie viele Kinder, hängt von Ihrer Situation am Tag der Antragstellung ab. 2 Beispiele:

  • Sie erhalten das volle Baukindergeld auch für ein Kind, wenn dieses am Tag nach Antragstellung 18 Jahre alt wird.
  • Sie erhalten kein Baukindergeld für Kinder, die nach der Antragstellung geboren werden.

Fristen

  • Antragstellung: spätestens 6 Monate nach dem Einzug in die selbst genutzte Wohnimmobilie
  • Einreichung erforderlicher Unterlagen: innerhalb von 3 Monaten ab dem Zeitpunkt der Bestätigung Ihres Antrags durch die KfW Bankengruppe

Hinweis
Wenn Sie die Fristen nicht einhalten, verfällt Ihr Anspruch auf das Baukindergeld.

Kosten

  • keine

Rechtsgrundlagen

Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung: Sie müssen zunächst keine weiteren Unterlagen einreichen Nach der Bestätigung Ihres Antrags durch die KfW Bankengruppe: Sie müssen die folgenden Unterlagen online über das KfW-Zuschussportal einreichen: Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang, von Ihnen als antragstellende Person und falls vorhandenIhres im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft amtliche Meldebestätigung: die Meldebestätigung oder Meldebescheinigung muss das geförderte Wohneigentum als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz von Ihnen als antragstellende Person,der im Antrag angegebenen Kinder sowieIhres Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft ausweisen. Grundbuchauszug: der Grundbuchauszug muss die Adresse Ihres Wohneigentums,Sie als (Mit-)Eigentümer undden Grund der Eintragung ausweisen. Gegebenenfalls müssen Sie auf Nachfrage der KfW Bankengruppe weitere Unterlagen einreichen, zum Beispiel notarieller Kaufvertrag oder Baugenehmigung.Ab dem 22. Januar 2021 müssen zuvor genannte Dokumente durch alle Antragstellende verpflichtend eingereicht werden. Hinweise Die Meldebestätigung muss das Geburtsdatum der Kinder enthalten.Wenn der Grundbucheintrag noch nicht vorliegt, können Sie den Nachweis zunächst mit der Auflassungsvormerkung erbringen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung: Sie müssen zunächst keine weiteren Unterlagen einreichen Nach der Bestätigung Ihres Antrags durch die KfW Bankengruppe: Sie müssen die folgenden Unterlagen online über das KfW-Zuschussportal einreichen: Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang, von Ihnen als antragstellende Person und falls vorhandenIhres im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft amtliche Meldebestätigung: die Meldebestätigung oder Meldebescheinigung muss das geförderte Wohneigentum als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz von Ihnen als antragstellende Person,der im Antrag angegebenen Kinder sowieIhres Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft ausweisen. Grundbuchauszug: der Grundbuchauszug muss die Adresse Ihres Wohneigentums,Sie als (Mit-)Eigentümer undden Grund der Eintragung ausweisen. Gegebenenfalls müssen Sie auf Nachfrage der KfW Bankengruppe weitere Unterlagen einreichen, zum Beispiel notarieller Kaufvertrag oder Baugenehmigung.Ab dem 22. Januar 2021 müssen zuvor genannte Dokumente durch alle Antragstellende verpflichtend eingereicht werden. Hinweise Die Meldebestätigung muss das Geburtsdatum der Kinder enthalten.Wenn der Grundbucheintrag noch nicht vorliegt, können Sie den Nachweis zunächst mit der Auflassungsvormerkung erbringen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung: Sie müssen zunächst keine weiteren Unterlagen einreichen Nach der Bestätigung Ihres Antrags durch die KfW Bankengruppe: Sie müssen die folgenden Unterlagen online über das KfW-Zuschussportal einreichen: Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang, von Ihnen als antragstellende Person und falls vorhandenIhres im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft amtliche Meldebestätigung: die Meldebestätigung oder Meldebescheinigung muss das geförderte Wohneigentum als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz von Ihnen als antragstellende Person,der im Antrag angegebenen Kinder sowieIhres Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft ausweisen. Grundbuchauszug: der Grundbuchauszug muss die Adresse Ihres Wohneigentums,Sie als (Mit-)Eigentümer undden Grund der Eintragung ausweisen. Gegebenenfalls müssen Sie auf Nachfrage der KfW Bankengruppe weitere Unterlagen einreichen, zum Beispiel notarieller Kaufvertrag oder Baugenehmigung.Ab dem 22. Januar 2021 müssen zuvor genannte Dokumente durch alle Antragstellende verpflichtend eingereicht werden. Hinweise Die Meldebestätigung muss das Geburtsdatum der Kinder enthalten.Wenn der Grundbucheintrag noch nicht vorliegt, können Sie den Nachweis zunächst mit der Auflassungsvormerkung erbringen.
  • Erforderliche Unterlage/n
    Bei der Antragstellung: Sie müssen zunächst keine weiteren Unterlagen einreichen Nach der Bestätigung Ihres Antrags durch die KfW Bankengruppe: Sie müssen die folgenden Unterlagen online über das KfW-Zuschussportal einreichen: Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Antragseingang, von Ihnen als antragstellende Person und falls vorhandenIhres im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft amtliche Meldebestätigung: die Meldebestätigung oder Meldebescheinigung muss das geförderte Wohneigentum als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz von Ihnen als antragstellende Person,der im Antrag angegebenen Kinder sowieIhres Ehe- oder Lebenspartners oder Partners aus eheähnlicher Gemeinschaft ausweisen. Grundbuchauszug: der Grundbuchauszug muss die Adresse Ihres Wohneigentums,Sie als (Mit-)Eigentümer undden Grund der Eintragung ausweisen. Gegebenenfalls müssen Sie auf Nachfrage der KfW Bankengruppe weitere Unterlagen einreichen, zum Beispiel notarieller Kaufvertrag oder Baugenehmigung.Ab dem 22. Januar 2021 müssen zuvor genannte Dokumente durch alle Antragstellende verpflichtend eingereicht werden. Hinweise Die Meldebestätigung muss das Geburtsdatum der Kinder enthalten.Wenn der Grundbucheintrag noch nicht vorliegt, können Sie den Nachweis zunächst mit der Auflassungsvormerkung erbringen.

Online Verfahren

  • KfW-Zuschussportal
    Sie können über das KfW-Zuschussportal Anträge online an die KfW übermitteln.
  • KfW-Zuschussportal
    Sie können über das KfW-Zuschussportal Anträge online an die KfW übermitteln.
  • KfW-Zuschussportal
    Sie können über das KfW-Zuschussportal Anträge online an die KfW übermitteln.

Weiterführende Links

Stand

02.02.2023, 11:02 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium des Innern und für Heimat (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

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60325 Frankfurt am Main

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