Mobilfunk; Beantragung einer Förderung für die Erfassung von elektromagnetischen Feldern
Der Freistaat Bayern gewährt Kommunen eine Förderung zur Erfassung hochfrequenter elektromagnetischer Felder.
Die Förderung soll dazu beitragen, durch Beratungen und Messungen der elektromagnetischen Felder vor Ort den Ausbau der Mobilfunkbasisstationen (MBS) zu begleiten und die Transparenz in der Öffentlichkeit im Zusammenhang mit dem Ausbau (Neubau und Änderung) zu verbessern.
GegenstandGefördert werden die Messung der durch Mobilfunk hervorgerufenen elektromagnetischen Felder vor der Errichtung einer Mobilfunkbasisstation sowie nach Inbetriebnahme, die Prognoseberechnungen und zusätzliche Messungen weiterer einwirkender Sendergruppen.
ZuwendungsempfängerZuwendungen können nur Gemeinden (auch Mitgliedsgemeinden von Verwaltungsgemeinschaften) in Bayern erhalten, die Mitglieder des Bayerischen Gemeindetages sind oder sich zur Anwendung des Bayer. Mobilfunkpaktes verpflichten.
Zuwendungsfähige KostenZuwendungsfähig sind je Netzbetreibervorhaben die tatsächlichen Ausgaben.
Art und HöheDie Förderung erfolgt gemäß Art. 23 BayHO als zweckgebundene Zuweisung projektbezogen (Projektförderung) im Wege der Festbetragsfinanzierung. Die Zuweisung beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben; davon tragen die Mobilfunkbetreiber 57 % (= Höhe der Beteiligung Dritter) und der Freistaat Bayern 33 % (= Höhe der Zuwendung). Je Kommune gilt eine Förderobergrenze von 10.000 € pro Jahr.
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Formulare
- Antrag auf Gewährung einer Zuwendung (Muster 1a zu Art. 44 BayHO)
- Verwendungsbestätigung (Muster 4a zu Art. 44 BayHO)
Unterlagen
- genaue Beschreibung der zu fördernden Maßnahmen
- Kostenangebot der Messstelle
- Absichtserklärung des Mobilfunkbetreibers über Bau bzw. Änderung einer Mobilfunkbasisstation mit Zeithorizont
Weiterführende Links
Stand
05.03.2024, 15:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)