Konversionsmanagement; Beantragung einer Förderung
Der Freistaat Bayern unterstützt Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte bei der Umsetzung von Projekten zur Bewältigung des Konversionsprozesses nach militärischen Standortschließungen.
Der Freistaat Bayern unterstützt die Umsetzung von Projekten durch Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte. Dadurch sollen die sozioökonomischen Auswirkungen der bestehenden und ehemaligen Standorte der Bundeswehr und der US-Streitkräfte ausgeglichen werden. Die Projektförderung soll damit zur Schaffung und Erhaltung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen in Bayern beitragen. Zudem sollen regionale Netzwerke ausgebaut und flexible, maßgeschneiderte Lösungen für die Herausforderungen vor Ort entwickelt und umgesetzt werden.
GegenstandGefördert werden innovative, regionale Projekte in fünf zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung:
- Demografischer Wandel
- Wettbewerbsfähigkeit
- Siedlungsentwicklung
- Regionale Identität
- Klimawandel
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die rechtsfähigen öffentlichen oder privatrechtlichen Träger von in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eingerichteten Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern. Bei bestehenden Standorten der Bundeswehr und der US-Streitkräfte kommt eine Förderung nur in Betracht, wenn die Militärpräsenz vor Ort mit erheblichen sozioökonomischen und infrastrukturellen Herausforderungen für die Region verbunden ist.
Zuwendungsfähige KostenGefördert werden können Ausgaben für Personal, Fahrten und Übernachtungen, Bewirtung bei öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit sowie externe Beratungs- und Serviceleistungen.
Art und HöheDie Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
Die Regelförderung für Regionale Initiativen für Militär- und Konversionsstandorte beträgt grundsätzlich maximal 150.000 EUR pro Projektjahr.
Sonderförderungen für Projekte zum Thema Flächensparen mit einem maximalen Förderbetrag von 50.000 EUR pro Projektjahr und bei gravierenden wirtschaftlichen Umbrüchen (Sonderförderung Transformationsprozesse) mit einem maximalen Förderbetrag von 150.000 EUR pro Projektjahr sind möglich.
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich zwischen 50% und 90%, je nach dem räumlichen Wirkungskreis des Projektes.
Voraussetzungen
- Erforderlichkeit, dass die Militärpräsenz vor Ort mit erheblichen sozioökonomischen und infrastrukturellen Herausforderungen für die Region verbunden ist und dass die umzusetzenden Förderprojekte im direkten Kontext zu diesen Auswirkungen stehen
- Übereinstimmung der Projekte mit den Festlegungen aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern und den einschlägigen Regionalplänen
- Übereinstimmung der Projekte mit vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien
- Abstimmung der Projekte mit vorhandenen Entwicklungsinitiativen
- Beitrag der Projekte zu einer querschnittsorientierten Regionalentwicklung
- Entwicklung und Durchführung der Projekte durch die Regionale Initiative
- Zuwendungsfähige Mindestausgaben von mehr als 10.000 Euro je Projekt und mehr als 25.000 Euro je Antrag
- Sicherung der Gesamtfinanzierung
- Vorliegen eines Evaluationskonzepts für jeden Bewilligungszeitraum
- Durchführung eines Beratungsgesprächs mit Vertretern des zuständigen Fachreferats des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und den zuständigen Beauftragten für Regionalmanagement und regionale Initiativen bei der jeweiligen Bezirksregierung vor Antragstellung
- Antragstellung unter Verwendung der Musterformulare
Fristen
Anträge auf Förderung können innerhalb des Geltungszeitraums der Förderrichtlinie Landesentwicklung (01.01.2021 – 31.12.2023) ohne besondere Fristen gestellt werden.
Rechtsgrundlagen
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Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement (FöRLa III)
Az. 104-8705/19/15 (BayMBl. Nr. 524)
Formulare
- Antrag auf Projektförderung nach der Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa – Regelförderung, ggf. i.V.m. Sonderförderung Flächensparen
- Antrag auf Projektförderung nach der Förderrichtlinie Landesentwicklung - FöRLa - Förderung Strategieentwicklung
- Antrag auf Projektförderung nach der Förderrichtlinie Landesentwicklung - FöRLa - Sonderförderung Transformationsprozesse
- Kosten- und Finanzierungsplan
Unterlagen
Weiterführende Links
Stand
25.03.2024, 09:03 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)