Gesundheitsförderung und Prävention; Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Initiative "Gesund.Leben.Bayern."
Mit der Initiative Gesund.Leben.Bayern. fördert das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention wissensbasierte und qualitätsgesicherte Modellprojekte, die das individuelle Verhalten sowie Bedingungen in der Lebensumwelt berücksichtigen.
Ziel der Initiative Gesund.Leben.Bayern. (GLB) ist die Förderung und Begleitung von Präventionsmaßnahmen. Die Schwerpunkte liegen in den vier zentralen Handlungsfeldern des Bayerischen Präventionsplans:
- Gesundes Aufwachsen in der Familie, in Kindertageseinrichtungen, in sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in der Schule
- Gesundheitskompetenz in der Arbeitswelt und betriebliche Präventionskultur
- Gesundes Altern im selbstbestimmten Lebensumfeld
- Gesundheitliche Chancengleichheit
Außerdem werden Projekte bevorzugt gefördert, die die Gesundheitskompetenz stärken und einen Bezug zu den Präventionsschwerpunkten des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) haben. Ausführliche Informationen dazu sind unter www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/gesund-leben-bayern zu finden.
ZuwendungsempfängerDie Projekte können von einer Vielzahl von Partnern geplant und durchgeführt werden. Antragsteller können u.a. sein: Hochschulen und Universitäten, Vereine, Wohlfahrtsorganisationen, Akteure und Einrichtungen des Gesundheitswesens und andere.
Zuwendungsfähige KostenZuwendungsfähig sind nur Personal- und Sachausgaben, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung des Vorhabens erforderlich sind und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Investitionskosten können nicht gefördert werden.
Höhe der ZuwendungEs bestehen keine festgelegten Vorgaben zur finanziellen Höchstförderung. Bei der Erstellung des Finanzplans ist auf einen Eigenanteil von 20 % zu achten. Von nicht-universitären Einrichtungen ist zudem die Hälfte des Eigenanteils, d. h. 10 % des gesamten Projektbudgets, als bare Mittel einzubringen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Förderung durch die Gesundheitsinitiative ist, dass mit der Umsetzung des Projektes noch nicht begonnen wurde und auch nicht vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids begonnen wird.
Nicht gefördert werden Werbemaßnahmen für Produkte, einzelne Betriebe oder Personen. Wichtig ist daher, dass neutrale Partner, welche verbindlichen Formen der Finanzdarlegung und Organisation unterliegen, eingebunden sind.
Eine Projektevaluation ist unerlässlich.
Fristen
Wir empfehlen, Ihren Antrag mit einem Vorlauf von mindestens vier Monaten zum geplanten Projektbeginn einzureichen.
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Art. 23 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F -
Art. 44 Haushaltsordnung des Freistaates Bayern (Bayerische Haushaltsordnung - BayHO)
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
Rechtsbehelfe
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Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Der Antragsteller kann gegen den Zuwendungs- bzw. Ablehnungsbescheid innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erheben. Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Die entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid ist zu beachten.
Formulare
- Gesund.Leben.Bayern - Antragsformular
- Gesund.Leben.Bayern. - Kosten- und Finanzierungsplan
- Gesund.Leben.Bayern - Hinweise für Antragsteller
Unterlagen
- GLB-Antragsformular
- GLB Kosten- und Finanzierungsplan
- ggf. Stellungnahme eines Datenschutzbeauftragten
- ggf. Votum der Ethikkommission
- ggf. De-minimis-Formular bzw. DAWI-Formular
Stand
04.04.2024, 11:04 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)