Gesundheitsförderung und Prävention; Beantragung von Fördermitteln im Rahmen der Initiative "Gesund.Leben.Bayern."

Mit der Initiative Gesund.Leben.Bayern. fördert das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention wissensbasierte und qualitätsgesicherte Modellprojekte, die das individuelle Verhalten sowie Bedingungen in der Lebensumwelt berücksichtigen.

Zweck und Gegenstand der Förderung

Ziel der Initiative Gesund.Leben.Bayern. ist die Förderung und Begleitung von Präventionsmaßnahmen. Die Schwerpunkte liegen in den vier zentralen Handlungsfeldern des Bayerischen Präventionsplans:

  • Gesundes Aufwachsen in der Familie, in Kindertageseinrichtungen, in sonstigen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe und in der Schule
  • Gesundheitskompetenz in der Arbeitswelt und betriebliche Präventionskultur
  • Gesundes Altern im selbstbestimmten Lebensumfeld
  • Gesundheitliche Chancengleichheit

Außerdem werden Projekte bevorzugt gefördert, die die Gesundheitskompetenz stärken und einen Bezug zu den Jahresschwerpunkten des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (StMGP) haben. Ausführliche Informationen dazu sind unter www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/gesund-leben-bayern zu finden.

Zuwendungsempfänger

Die Projekte können von einer Vielzahl von Partnern geplant und durchgeführt werden. Die Palette der antragstellenden Einrichtungen ist breit gefächert, sie umfasst u. a. Vereine, Wohlfahrtsorganisationen, Universitäten, Akteure und Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind nur Personal- und Sachausgaben, die in ursächlichem Zusammenhang mit dem Vorhaben stehen, zur Durchführung des Vorhabens erforderlich sind und den Grundsätzen von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen. Investitionskosten können nicht gefördert werden. 

Höhe der Zuwendung

Es bestehen keine festgelegten Vorgaben zur finanziellen Höchstförderung. Bei der Erstellung des Finanzplans ist auf einen Eigenanteil von 20 % zu achten. Von nicht-universitären Einrichtungen ist zudem die Hälfte des Eigenanteils, d. h. 10 % des gesamten Projektbudgets, als bare Mittel einzubringen. Die Zuwendung (Projektförderung) beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Förderung durch die Initiative Gesund.Leben.Bayern. ist, dass mit der Umsetzung des Projektes noch nicht begonnen wurde und auch nicht vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids begonnen wird.

Nicht gefördert werden Werbemaßnahmen für Produkte, einzelne Betriebe oder Personen und wirtschaftlich orientierte Projekte. Wichtig ist daher, dass neutrale Partner, welche verbindlichen Formen der Finanzdarlegung und Organisation unterliegen, eingebunden sind.

Eine Projektevaluation ist unerlässlich.

Fristen

Wir empfehlen, Ihren Antrag mit einem Vorlauf von mindestens vier Monaten zum geplanten Projektbeginn einzureichen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelfe

  • Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
    Der Antragsteller kann gegen den Zuwendungs- bzw. Ablehnungsbescheid innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage erheben. Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. Die entsprechende Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid ist zu beachten.

Formulare

Unterlagen

Stand

09.03.2025, 17:03 Uhr

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)

Zuständigkeit

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Hausanschrift

Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen

Postanschrift

Postfach 2509
91013 Erlangen

Telefon

+49 9131 6808-0

Fax

+49 9131 6808-2102

E-Mail Adresse

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Webseite

https://www.lgl.bayern.de

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