Aufenthaltserlaubnis; Beantragung zum vorübergehenden Schutz
Online Verfahren
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Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (§ 24 Aufenthaltsgesetz)
Vertriebene aus der Ukraine können eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz online beantragen. -
Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (§ 24 Aufenthaltsgesetz)
Vertriebene aus der Ukraine können eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz online beantragen. -
Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz für Vertriebene aus der Ukraine (§ 24 Aufenthaltsgesetz)
Vertriebene aus der Ukraine können eine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz online beantragen.
Stand
14.07.2025, 09:07 Uhr
Redaktionell verantwortlich
Landratsamt Aschaffenburg