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Jährliche Zahlungstermine der Gemeindekasse Johanensberg

Grundsteuer:

Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2013 fällig.

Kleinbeträge werden wie folgt fällig:
1. Am 15. August 2013 mit ihrem Jahresbetrag, wenn dieser 15,00 Euro nicht übersteigt;
2. Am 15. Februar und 15. August 2013 zu je einer Hälfte ihres Jahresbetrages, wenn dieser 30,00 Euro nicht übersteigt.

Hat der Steuerschuldner die Zahlung der Grundsteuer in einem Jahresbetrag beantragt, wird die Grundsteuer am 1. Juli 2013 zur Zahlung fällig.

Gewerbesteuer:

Die Vorauszahlung zur Gewerbesteuer werden am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2013 fällig.

Hundesteuer:

Die Hundesteuer ist am 15. Februar 2013 zur Zahlung fällig.  

Kanalbenutzungsgebühren:

Die Endabrechnung der Kanalbenutzungsgebühren 2012 wird mit Bescheid festgesetzt. Bitte beachten Sie das dort angegebene Fälligkeitsdatum.

Der 1. Abschlag der Kanalbenutzungsgebühren 2013 wird am 30.04.2013 und der 2. Abschlag wird am 31.08.2013 zur Zahlung fällig.

Hinweis:

Die Barzahler werden gebeten, den fälligen Betrag auf eines der gemeindlichen Konten zu überweisen. Um kostenpflichtige Mahnungen zu vermeiden, wird um pünktliche Zahlung gebeten. Bei verspäteter Zahlung ist die Verwaltung gesetzlich verpflichtet, Mahngebühren und Säumniszuschläge zu erheben.

 

Den Gebührenschuldnern, die uns einen Abbuchungsauftrag erteilt haben, wird der Betrag zum Fälligkeitstermin automatisch vom Konto eingezogen.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen unsere Frau Stadtmüller (e-mail stadtmueller(at)johannesberg.de) unter der Tel.-Nr. 06021/3485-23 täglich von 8.00 bis 12.00 Uhr oder unsere Frau Herbert (herbert(at)johannesberg.de) unter der Tel.-Nr. 06021/3485-22 täglich von 8.00 bis 16.00 Uhr gerne zur Verfügung.

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