In den Kläranlagen kommt sämtliches Abwasser an, welches in den Kanal eingeleitet wird. Somit finden auch diverse Fremdstoffe (z.B. Feuchttücher), meist durch das häusliche Abwasser eingeleitet, ihren Weg in die Kläranlagen.

Diese Fremdstoffe können nur bedingt herausgefiltert werden. Sobald die Fremdstoffe in die Anlage geraten sind, setzen sich diese an den Pumpen fest und verbinden sich nach und nach zu dicken Klumpen- sogenannte „Verzopfungen“. Die Folgen sind Störungen in den Pumpwerken oder gar Totalausfälle der Pumpanlagen. Die Pumpen müssen dann zeit- und kostenaufwändig ausgebaut und gereinigt werden.

Sie können helfen die Anlage zu schonen und diese Kosten zu vermeiden. Folgende Fremdstoffe dürfen nicht in die Kanalisation eingeleitet werden:

 

  • Ölpflegetücher, Lotionspflegetücher, Reinigungstücher, Tampons und Binden
  • Fette, Kleidung und Putzlumpen jeglicher Art
  • Feste Stoffe, auch in zerkleinerter Form, wie Schutt, Asche, Sand, Kies, Faserstoffe, Zement, Kunstharze, Teer, Pappe, Dung, Küchenabfälle, Schlachtabfälle, Hefe und flüssige Stoffe die erhärten
  • Räumgut aus Leichtstoff- und Fettabscheidern, Jauchen, Gülle, Schmutzwasser aus Dunggruben und Tierhaltungen, Silagegärsaft, Molke
  • Absetzgut, Schlämme oder Aufschwemmungen aus Vorbehandlungsanlagen, Räumgut aus Grundstückskläranlagen und Abortgruben
  • Feuergefährliche oder zerknallfähige Stoffe wie Benzin, Benzol, Öl
  • Infektiöse Stoffe, Medikamente
  • Farbstoffe, soweit sie zu einer deutlichen Verfärbung des Schmutzwassers in der Sammelkläranlage oder des Gewässers führen, Lösemittel
  • Schmutzwasser oder andere Stoffe, die schädliche Ausdünstungen, Gase oder Dämpfe verbreiten können
  • Grund- und Quellwasser
  • ZigarettenstummelWir bitten um Beachtung und danken Ihnen für Ihre Unterstützung!