Der Gemeinderat Johannesberg hat beschlossen zum 01.01.2017 die „gesplittete“ Abwassergebühr einzuführen.
Unter dieser Rubrik möchten wir Sie diesbezüglich auf dem neuesten Stand halten. Neben aktuellen Informationen halten wir hier zusätzlich die entsprechenden Anträge für Sie bereit.


+++AKTUALISIERUNG+++

In seiner öffentlichen Sitzung vom 20.06.2017 hat der Gemeinderat die „Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Johannesberg (Entwässerungssatzung – EWS)“, die „Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Johannesberg (BGS/EWS)“ sowie die „Vollzugsregelung zur Berücksichtigung von Zisternen bei der Erhebung der Niederschlagswassergebühr zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Johannesberg“ beschlossen. Unter der Rubrik Gemeinde -> Gemeinde(er)leben-> Ortsrecht stehen Ihnen die Satzungen und die Vollzugsregelung in digitaler Form und dauerhaft zur Verfügung.

Der Großteil der angezeigten Flächenänderungen wurde durch das Kommunalberatungsbüro Dr. Schulte/Röder eingepflegt. Teilweise wurden die geänderten Erhebungsbögen den betroffenen Grundstückseigentümern bereits zu gesandt. Weitere Änderungen werden zum 14.07.2017 den betroffenen Bürgern zugesandt.

 

+++AKTUALISIERUNG+++

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

in der vergangenen Woche fanden die Bürgerfragestunden bezüglich der „gesplitteten“ Abwassergebühr statt. Die Mitarbeiter, des durch die Gemeinde Johannesberg beauftragten Fachbüros Dr. Schulte | Röder Kommunalberatung aus Veitshöchheim, haben sich an vier verschiedenen Tagen die Zeit genommen, um Ihre individuellen Fragen zur Flächenberechnung zu beantworten und Sie beim ausfüllen der jeweiligen Anträge zu unterstützen. Zahlreiche Grundstückseigentümer haben von diesem persönlichen Angebot Gebrauch gemacht. Zusätzlich sind bei der Gemeindeverwaltung zahlreiche Anträge per Post oder Fax eingegangen. Aktuell pflegt das Fachbüro Dr. Schulte | Röder sämtliche eingegangenen Anträge und Informationen ein. Danach werden die korrigierten Erhebungsbögen nochmals an die betroffenen Grundstückseigentümer versandt.

Sollten Sie zu den Bürgerfragestunden nicht die Zeit gefunden haben persönlich vorstellig zu werden oder wenn Sie noch weitere Fragen haben, stehen ihnen folgende Informationswege offen:

Bei Grundsatzfragen oder bei Fragen zur Fläche und zur Gebühr, wenden Sie sich bitte an das beauftragte Kommunalberatungsbüro Dr. Schulte | Röder (Tel.: 0931/304084927) oder per E-Mail (d.ruegemer@srk-kommunalberatung.de). Bei Fragen zu den Eigentumsverhältnissen kann Ihnen unser Mitarbeiter Herr Markus Wombacher (Tel.: 06021/3485-16) weiterhelfen. Anträge zur Flächenänderung oder zur Berücksichtigung einer vorhandenen Regenwassernutzanlage (z.B. Zisterne) finden Sie hier auf dieser Seite oder persönlich im Rathaus.

Danke für Ihre Mitarbeit und Ihr Verständnis.

Peter Zenglein
1. Bürgermeister



Informationstext aus dem Mitteilungsblatt vom 30.03.2017

Informationstext aus dem Mitteilungsblatt vom 09.03.2017

Bekanntmachung Bürgerfragestunde

Informationsblatt

Antrag auf Zisternen Ermäßigung

Antrag auf Flächenänderung