Wir helfen gerne! |
Wenn Sie Hilfe benötigen oder auch nur wissen wollen,
ob »Lebensbrücke« für Ihr Problem Abhilfe schaffen kann,
setzen Sie sich mit einer unserer Ansprechpartnerinnen in Verbindung.
Rufen Sie uns an: Frau Kraus, 06021-423346 oder Frau Hansen, 06021-7718140
»Die Grundsätze der »Johannesberger Lebensbrücke«:
1. Warum dieses Projekt?
Über das schon zum Teil funktionierende gegenseitige Aushelfen in der unmittelbaren
Nachbarschaft hinaus scheint eine organisierte Hilfe für alle Bürgerinnen und Bürger
Nachbarschaft hinaus scheint eine organisierte Hilfe für alle Bürgerinnen und Bürger
in der Gesamtgemeinde, die Unterstützung benötigen, sinnvoll und notwendig.
2. Welche Hilfe soll angeboten werden?
Fahrdienste, einfache Hausarbeiten, Gespräche, Kinderbetreuung, Seniorenbetreuung,
Unterstützung pflegender Angehöriger, Botengänge, Einkäufe, Urlaubsdienste – all das,
was ehrenamtliche Helfer/innen leisten können.
3. Welche Zielgruppen kommen in Frage?
Senioren, Familien, Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche, pflegende Angehörige,
Menschen mit Behinderung, alle, die in Johannesberg wohnen.
4. Was ist für freiwillige Helfer wichtig?
Sie bestimmen selbst, wann, wie oft und zu welchen Tätigkeiten sie sich zur Verfügung
halten können. 1 bis 2 Stunden pro Woche sind eingeplant und sollten nicht
überschritten werden.
Helfer/innen werden auf ihre Tätigkeit vorbereitet und sind während ihres Einsatzes wie
Hauptamtliche versichert. Sie können selbst bestimmen, wann sie wieder aussteigen wollen,
ohne dies näher begründen zu müssen. Professionelle Hilfe durch den Caritasverband
steht immer zur Verfügung.
5. Wie soll das Ganze organisiert werden?
Eine oder mehrere Kontaktpersonen nehmen telefonisch Anfragen von Klienten entgegen.
Sie prüfen, ob ein Helfer / eine Helferin zur Verfügung steht, welche die erbetene Hilfe leisten
kann und will. Ist dies der Fall, wird ein Kontakt zum Klienten vermittelt. Stimmt die »Chemie«
zwischen beiden, kann der erste Termin vereinbart werden.
6. Was wird von Helfern/innen erwartet?
Offen sein für Menschen, die sie besuchen, Spaß haben an Begegnungen mit anderen
Menschen und dass gemeinsam vereinbarte Regeln eingehalten werden:
- verbindliche und verantwortungsvolle Ausübung der Tätigkeiten
- regelmäßige Teilnahme an Helfertreffen und Schulungen
- vertraulicher und verantwortlicher Umgang mit Klienten (Schweigepflicht)
7. Was bedeutet Ehrenamt?
Die Arbeit der Helfer/innen ist unentgeltlich. Eine Aufwandsentschädigung für nachweisbar
entstandene Kosten kann geleistet werden. Ansonsten entstehen dem Klienten für die Tätigkeit
der Helferinnen / Helfer keinerlei Kosten. Ehrenamtliches Engagement sollten alle Beteiligten
verstehen als Beitrag zu einer positiven gesellschaftlichen Entwicklung.
8. Versicherungsschutz und Schweigepflicht
Alle Helferinnen und Helfer, die im Auftrag von Lebensbrücke tätig werden, sind über eine
Sammelversicherung der Gemeinde Johannesberg gegen Unfall-, Haftpflicht- und Kraftfahrzeugschäden
wie hauptamtliche Mitarbeiter abgesichert.
9. Schweigepflicht
Drei Regeln der Verschwiegenheit sind absolutes Muss:
Jegliche Weitergabe von Informationen über folgende Umstände unterliegt der Schweigepflicht:
1. Wen wir besuchen und wie es um ihn (sie) steht!
2. Was wir dort tun!
3. Was wir im Gespräch über Klienten erfahren (Fragen, Probleme, Nöte)!
10. Verpflichtung
Jeder Helfer und jede Helferin verpflichtet sich mit Unterschrift, diese Schweigepflicht einzuhalten.
©2012 Gemeinde Johannesberg www.johannesberg.de




